TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Mit leichter Verspätung eröffnet der Bürgermeister um 19.06 Uhr die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Es sind zu Beginn der Sitzung von 13 Gemeindevertretern 11 anwesend, die Beschlussfähigkeit ist gegeben.