TOP Ö 10: Beschluss über die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 18-3/20

 

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2016.

 


Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 31.08.2020 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.08.2020 dem Amtsausschuss des Amtes Warnow-West empfohlen, den Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2016 zu entlasten.

 

 

 


Abstimmung:

17

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen