Sitzung: 26.11.2020 Amtsausschuss Amt Warnow-West
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/FV/10-0498/2020
Beschluss Nr.:
17-3/20
Der Amtsausschuss
des Amtes Warnow-West stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom
31.08.2020 fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 189.840,44 EUR wird gemäß § 44
Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2016 30.880.151,97
EUR
Eigenkapital per
31.12.2016 6.271.696,83 EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2016 (Nr.37) 189.840,44 EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2016 (Nr. 42) 277.233,76 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019
ist gegeben.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat am 31.08.2020 den Jahresabschluss des Amtes
Warnow-West zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl.
Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage
beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen
geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat dem Amtsausschuss empfohlen, den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum
31. Dezember 2016 i. d. F. vom 31.08.2020 festzustellen.
Nachdem Herr Dolge kurz darlegt, wie die Prüfungen der Jahresrechnungen im Rechnungsprüfungsausschuss erfolgen, wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
17 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |