Sitzung: 16.09.2020 Gemeindevertretung Ziesendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: VO/OS/80-0601/2020
Beschluss Nr.:
23-5/20
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl der stellvertretenden
Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Ziesendorf zu.
Mit Beschluss 14-3/20 vom 11.05.2020 hat die Gemeindevertretung Ziesendorf den Gemeindewehrführer sowie seine Stellvertretung abberufen. Der Amtswehrführer, Herr Reinhard Schmidt, wurde kommissarisch zur Führung der Geschäfte der Freiwilligen Feuerwehr eingesetzt.
Gemäß § 12 Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) wurde die Abberufung durch die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt.
Eine Aufgabe des Amtswehrführers besteht darin, eine neue Wehrführung herbeizuführen. Die stellvertretende Gemeindewehrführerin einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt.
Nunmehr wurde für die Position der stellvertretenden Gemeindewehrführerin ein Wahlvorschlag der Kameraden eingereicht:
Anna Strempel
Nach § 12 Abs. 2 BrSchG unterliegt die Wählbarkeit folgenden Voraussetzungen:
Die Kameradin muss |
Anna Strempel |
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mindestens vier Jahre aktiv einer
Freiwilligen Feuerwehr angehören |
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ist seit 03.10.2001 Mitglied in der
Freiwilligen Feuerwehr |
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die persönliche und fachliche
Eignung für das Amt besitzen |
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im Führungszeugnis befinden sich
keine Eintragungen; ebenfalls steht sie für die freiheitlich demokratische
Grundordnung ein |
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für das Amt erforderlichen
Lehrgänge besucht haben oder bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichten
und |
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Gruppenführerin: 13.07.2007 -
Leiterin einer Feuerwehr:
21.11.2007 |
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das 59. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben. |
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Die Kameradin ist 35 Jahre alt. |
Im Ergebnis wird festgestellt, dass Frau Strempel die Voraussetzungen erfüllt und somit wählbar ist.
Die Wahl der stellvertretenden Gemeindewehrführerin bedarf gemäß § 12 Abs. 1, Satz 3 BrSchG in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung).
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
2 |
Enthaltungen |