Sitzung: 10.09.2020 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: VO/OS/20-1075/2020
Beschluss Nr.
31-6/20
Die
Gemeindevertretung beschließt, die Aufnahmekapazität der Grundschule
Lichtenhagen für das Schuljahr 2021/22 übergangsweise auf 174 Schülerinnen und
Schüler festzulegen.
Sie ist sich bewusst, dass mindestens drei Räume im historischen Schulgebäude für die vorgesehene Schülerzahl zu klein, bei allen Räumen weder Lehrer noch Schränke noch weiteres Inventar berücksichtigt sind und Raum für Garderobe zu wenig und für Inklusion und Schulsozialarbeit gar nicht vorhanden ist.
Abstimmung:
15 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Anmerkung der
Verwaltung:
Der Beschluss ist so
nicht antragsfähig gegenüber dem Träger der Schulentwicklungsplanung, da er mit
der zugefügten Erläuterung den Vorgaben der Schulkapazitätsverordnung nicht
entspricht. Insofern wird zur nächsten GV-Sitzung die Vorlage mit
entsprechenden Hinweisen zum Beschluss 31-6/20 erneut eingebracht.
Herr E. Rosenkranz
verliest den als Tischvorlage von der Gemeindevertretung eingereichten Ergänzungsantrag
zum Beschlussvorschlag.
Der Beschlusstext ist wie folgt zu formulieren: „Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufnahmekapazität der
Grundschule Lichtenhagen für das Schuljahr 2021/22 übergangsweise auf 174
Schülerinnen und Schüler festzulegen.
Sie ist sich bewusst,
dass mindestens drei Räume im historischen Schulgebäude für die vorgesehene
Schülerzahl zu klein, bei allen Räumen weder Lehrer noch Schränke noch weiteres
Inventar berücksichtigt sind und Raum für Garderobe zu wenig und für Inklusion
und Schulsozialarbeit gar nicht vorhanden ist.“
Herr Gotham fragt nach, ob diese Formulierung so richtig ist, da es heute schon ersichtlich ist, dass die Schülerzahlen noch weiter steigen werden.
Herr Dr. Hornickel
erklärt, dass mit der geänderten Formulierung deutlich werden soll, dass die
Kapazität der Schule selbst jetzt schon für 174 Schüler/innen nicht ausreichend
ist, aber keine Kinder abgewiesen werden. Ein Schulneubau wird nur mit
Fördermitteln umsetzbar sein.
Der Bürgermeister
kann den Baubeginn der neuen Schule noch nicht terminieren. Es besteht aber
eine Dringlichkeit alsbald mit dem Schulneubau zu beginnen, da die Kita bereits
40 Kinder im Vorschulalter zählt.
Der Bürgermeister
lässt zum geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
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