Sitzung: 10.09.2020 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Vorlage: VO/BV/20-1086/2020
Die Fraktion WG Das
Dorf und die FDP/SPD-Fraktion haben eine Tischvorlage zur Änderung der Anlage 2
„Begründung“ des Auslegungs- und Entwurfsbeschlusses B 6, Wohngebiet Strandweg
vorbereitet.
Herr Dr. Hornickel
erläutert den Änderungsvorschlag: Mit der Änderung wird rechtlich klargestellt,
dass der damalige Eigentümer (Erschließungsträger) der Verkehrsfläche noch im
Grundbuch stand, als der jetzige Eigentümer des Hauses Strandweg 16 die Fläche
2012 aus der Liquidationsmasse, nachdem er selbst die Nachtragsliquidation des
Erschließungsträgers beantragt hatte, erwarb. Die Gemeinde hatte 2012 auf das
Vorkaufsrecht verzichtet.
Herr Meus
bemängelt, dass diese Änderung erst 5 min vor der Sitzung als Tischvorlage
eingebracht wurde. So ist es nicht möglich sich damit auseinanderzusetzen.
Prof. Vogel zeigt
auf, dass der vorliegende Antrag den Beginn der Problematik Strandweg, startend
1997, bis zum Vorkaufsrechtsverzicht 2012 sehr gut dokumentiert und somit
darlegt, dass eine juristische Aufarbeitung betreffs des
Vorkaufsrechtsverzichts durch die Gemeinde 2012 unnötig ist.
Herr Harbrecht ist
der Auffassung, dass das Beschließen dieser beantragten Änderung erst die
Voraussetzung für die juristische Aufarbeitung schafft.
Herr Dr. Hornickel
unterbricht Herrn Harbrecht durch einen Antrag zur Geschäftsordnung. Er möchte,
dass Herr Harbrecht sich für befangen erklärt. Herr Harbrecht erklärt sich
nicht für befangen.
Der Bürgermeister
lenkt ein, dass der Vorkaufsrechtsverzicht durch die Gemeinde 2012 nicht
Bestandteil des vorliegenden Beschlussvorschlags zum B-Plan 6 ist. Herr Lange
stellt klar, dass der Vorkaufsrechtsverzicht aber der Anlass für die
Beschlussvorlage ist.
Herr Meus ist der
Auffassung, dass diese Änderung alles noch komplizierter gestaltet und eine
Lösung für die Anwohner zeitlich hinauszögern wird. Zudem werden sich die
Kosten erhöhen.
Herr Dr. Hornickel
fordert den Bürgermeister auf, Herrn Harbrecht durch Abstimmung der
Gemeindevertretung für befangen erklären zu lassen und somit von der Beratung
und Beschlussfassung auszuschließen.
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
3 |
Nein-Stimmen |
3 |
Enthaltungen |
Herr Harbrecht hat
nicht mit abgestimmt.
Die
Gemeindevertretung hat ihn somit mit Stimmenmehrheit von der weiteren Beratung
und Beschlussfassung zur Thematik Strandweg ausgeschlossen.
Herr Gotham bittet
die Verwaltung zu prüfen, ob der Ausschluss von Herrn Harbrecht rechtens ist.
Der Bürgermeister
lässt zur Tischvorlage mit den beantragten Änderungen der Anlage 2 der
Beschlussvorlage zum Auslegungs- und Entwurfsbeschluss B 6, Wohngebiet
Strandweg abstimmen.
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
2 |
Nein-Stimmen |
4 |
Enthaltungen |
Herr Harbrecht war
durch die Gemeindevertretung von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen worden.
Der Bürgermeister
verliest den Beschlussvorschlag und lässt dazu abstimmen.
Beschluss Nr.
32-6/20
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:
Abstimmung:
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltung |
Herr Harbrecht war
durch die Gemeindevertretung von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen worden.