TOP Ö 14: Auslegungs- und Entwurfsbeschluss B 6, Wohngebiet Strandweg

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

 

 

 


Die Fraktion WG Das Dorf und die FDP/SPD-Fraktion haben eine Tischvorlage zur Änderung der Anlage 2 „Begründung“ des Auslegungs- und Entwurfsbeschlusses B 6, Wohngebiet Strandweg vorbereitet.

Herr Dr. Hornickel erläutert den Änderungsvorschlag: Mit der Änderung wird rechtlich klargestellt, dass der damalige Eigentümer (Erschließungsträger) der Verkehrsfläche noch im Grundbuch stand, als der jetzige Eigentümer des Hauses Strandweg 16 die Fläche 2012 aus der Liquidationsmasse, nachdem er selbst die Nachtragsliquidation des Erschließungsträgers beantragt hatte, erwarb. Die Gemeinde hatte 2012 auf das Vorkaufsrecht verzichtet.

 

Herr Meus bemängelt, dass diese Änderung erst 5 min vor der Sitzung als Tischvorlage eingebracht wurde. So ist es nicht möglich sich damit auseinanderzusetzen.  

 

Prof. Vogel zeigt auf, dass der vorliegende Antrag den Beginn der Problematik Strandweg, startend 1997, bis zum Vorkaufsrechtsverzicht 2012 sehr gut dokumentiert und somit darlegt, dass eine juristische Aufarbeitung betreffs des Vorkaufsrechtsverzichts durch die Gemeinde 2012 unnötig ist.

 

Herr Harbrecht ist der Auffassung, dass das Beschließen dieser beantragten Änderung erst die Voraussetzung für die juristische Aufarbeitung schafft.

 

Herr Dr. Hornickel unterbricht Herrn Harbrecht durch einen Antrag zur Geschäftsordnung. Er möchte, dass Herr Harbrecht sich für befangen erklärt. Herr Harbrecht erklärt sich nicht für befangen.

 

Der Bürgermeister lenkt ein, dass der Vorkaufsrechtsverzicht durch die Gemeinde 2012 nicht Bestandteil des vorliegenden Beschlussvorschlags zum B-Plan 6 ist. Herr Lange stellt klar, dass der Vorkaufsrechtsverzicht aber der Anlass für die Beschlussvorlage ist.

 

Herr Meus ist der Auffassung, dass diese Änderung alles noch komplizierter gestaltet und eine Lösung für die Anwohner zeitlich hinauszögern wird. Zudem werden sich die Kosten erhöhen.

 

Herr Dr. Hornickel fordert den Bürgermeister auf, Herrn Harbrecht durch Abstimmung der Gemeindevertretung für befangen erklären zu lassen und somit von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen. 

 

Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

Herr Harbrecht hat nicht mit abgestimmt.

Die Gemeindevertretung hat ihn somit mit Stimmenmehrheit von der weiteren Beratung und Beschlussfassung zur Thematik Strandweg ausgeschlossen.

 

Herr Gotham bittet die Verwaltung zu prüfen, ob der Ausschluss von Herrn Harbrecht rechtens ist.

 

Der Bürgermeister lässt zur Tischvorlage mit den beantragten Änderungen der Anlage 2 der Beschlussvorlage zum Auslegungs- und Entwurfsbeschluss B 6, Wohngebiet Strandweg abstimmen.

Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

Herr Harbrecht war durch die Gemeindevertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen worden.

 

Der Bürgermeister verliest den Beschlussvorschlag und lässt dazu abstimmen. 

Beschluss Nr. 32-6/20

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

  1. Der Entwurf des o. g. Bebauungsplanes, Teil A: Planzeichnung und Teil B: Text wird gebilligt.
  2. Die Entwürfe der Satzung des o. g. Bebauungsplanes, Teil A: Planzeichnung und Teil B: Text sind öffentlich auszulegen und den betroffenen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme zuzuschicken.
  3. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

Herr Harbrecht war durch die Gemeindevertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen worden.