Sitzung: 10.09.2020 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 6
Vorlage: VO/OS/20-1073/2020
Beschluss Nr.
27-6/20
Die
Gemeindevertretung beschließt die Korrektur der Fünften Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen (Anlage).
Herr Gotham fragt,
warum die Hauptsatzung seit einem Jahr ständig auf der Tagesordnung steht und
eine eventuell rechtswidrige Hauptsatzung in Kraft gesetzt wurde.
Der Bürgermeister
erklärt, dass die von der Rechtsaufsicht des Landkreises Rostock beanstandete
Hauptsatzung in Kraft gesetzt werden konnte.
Herr Dr. Hornickel
erläutert die von den Fraktionen WG Das Dorf und FDP/SPD vorgenommene Korrektur
zur 5. Änderung der Hauptsatzung mit Verweis auf die Begründungen zu den
Korrekturen laut Fraktionsantrag. Soweit die Beanstandungen der Rechtsaufsicht
des Landkreises Rostock begründet waren, wurde einer Korrektur nachgekommen.
Soweit nach Auffassung der Fraktion eine Korrektur nicht begründet war, ist
auch keine Änderung vorgenommen worden.
Der Bürgermeister
unterbricht die Ausführungen von Herrn Dr. Hornickel und verweist auf die in
der Beschlussvorlage gekennzeichneten Änderungen.
Herr Tietböhl geht
davon aus, dass die Beschlussvorlagen zu den Anträgen der Fraktionen vom Amt
vorab auf Rechtsverstöße geprüft werden. Die Gemeindevertretung verlässt sich
auf das Amt.
Anmerkung der Verwaltung
Nach § 127 Abs. 1 S. 1
Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) bereitet das Amt
im Einvernehmen mit dem Bürgermeister, der in ehrenamtlich verwalteten
Gemeinden den Vorsitz der Gemeindevertretung inne hat, die Beschlüsse und
Entscheidungen der Gemeindeorgane vor. Auch die Vorbereitung von Entscheidungen
ist der Zuständigkeit des Amtes zugeordnet worden. Umfasst werden davon
Entscheidungen beschließender Ausschüsse und des Bürgermeisters,
soweit diese Entscheidungsbefugnisse besitzen. Die
Vorbereitungstätigkeit umfasst alle Handlungen, die für eine
ordnungsgemäße,
inhaltlich fundierte und rechtlich abgesicherte Beschlussfassung und
Entscheidungsfindung erforderlich sind.
Eine Angelegenheit
muss auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn es ein Mitglied der
Gemeindevertretung beantragt, § 29 Abs. 1 S. 3 KV M-V. Nichts anderes kann auch
für die Anträge von Fraktionen gelten. Entsprechende Anträge zur Tagesordnung
sind an den Vorsitzenden, also den Bürgermeister, zu richten. Die aufgestellte
Tagesordnung ist für die Sitzung der Gemeindevertretung verbindlich, solange
sie nicht zu Beginn durch Beschluss geändert wird.
Beschlussvorlagen der
Verwaltung sollen unter Einhaltung der Ladungsfrist übersandt werden.
Tischvorlagen der Verwaltung sind also nur in Ausnahmefällen bei kurzfristig
geänderter Sachlage oder bei besonderer Dringlichkeit möglich.
Spätere Beschlussvorlagen
aus der Mitte der Gemeindevertretung sind zu bestehenden Tagesordnungspunkten
möglich, da jeder Gemeindevertreter das Recht hat, Änderungen des in die
Tagesordnung aufgenommenen Beschlussentwurfs zu beantragen. Allerdings muss
bei Tischvorlagen, zu Punkten, die bisher nicht in der Tagesordnung erfasst
waren, auch die besondere Dringlichkeit begründet werden.
Zur Sicherstellung der
Vorbereitungstätigkeit der Verwaltung zur ordnungsmäßigen, inhaltlich
fundierten und rechtlich abgesicherten Beschlussfassung der Gemeindevertretung
ist es allerdings unabdinglich, dass Anträge der Gemeindevertreter oder
Fraktionen rechtzeitig beim Bürgermeister eingehen, um die umfassende Beratung
der Verwaltung zeitlich zu gewährleisten.
Hierbei ist unter
Berücksichtigung der Vorarbeiten zur ordnungsgemäßen Ladung von 7 Tagen von 4
Wochen auszugehen.
Herr Ibendorf merkt
an, dass seiner Auffassung nach der vorliegende Beschlussvorschlag zur
Hauptsatzung unter § 6 (10) erneut rechtswidrig ist, da dadurch fraktionslose
Gemeindevertreter ausgeschlossen werden. Er empfindet es als undemokratisch und
es entspricht auch nicht den Empfehlungen der Rechtsaufsicht des Landkreises
Rostock, des Amtes Warnow-West und des Bürgermeisters.
Der Bürgermeister
versichert Herrn Ibendorf, dass er weiterhin alle Informationen wie jeder
andere Gemeindevertreter erhält.
Es wird namentliche Abstimmung beantragt.
Nachname des
Gemeindevertreters |
Abstimmung |
Joachim |
ja |
Lange |
ja |
Dr.
Hornickel |
ja |
Gotham |
Enthaltung |
Tietböhl |
Enthaltung |
Harbrecht |
Enthaltung |
Prof.
Vogel |
Enthaltung |
Meus |
Enthaltung |
Ibendorf |
Enthaltung |
Ortmann |
ja |
Grimnitz |
ja |
L.
Rosenkranz |
ja |
E.
Rosenkranz |
ja |
May |
ja |
Barten |
ja |
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
6 |
Enthaltungen |