TOP Ö 9: Beschluss der Korrektur der Fünften Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 6

Beschluss Nr. 27-6/20

Die Gemeindevertretung beschließt die Korrektur der Fünften Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen (Anlage).

 

 

 


Herr Gotham fragt, warum die Hauptsatzung seit einem Jahr ständig auf der Tagesordnung steht und eine eventuell rechtswidrige Hauptsatzung in Kraft gesetzt wurde.

Der Bürgermeister erklärt, dass die von der Rechtsaufsicht des Landkreises Rostock beanstandete Hauptsatzung in Kraft gesetzt werden konnte.

 

Herr Dr. Hornickel erläutert die von den Fraktionen WG Das Dorf und FDP/SPD vorgenommene Korrektur zur 5. Änderung der Hauptsatzung mit Verweis auf die Begründungen zu den Korrekturen laut Fraktionsantrag. Soweit die Beanstandungen der Rechtsaufsicht des Landkreises Rostock begründet waren, wurde einer Korrektur nachgekommen. Soweit nach Auffassung der Fraktion eine Korrektur nicht begründet war, ist auch keine Änderung vorgenommen worden.  

 

Der Bürgermeister unterbricht die Ausführungen von Herrn Dr. Hornickel und verweist auf die in der Beschlussvorlage gekennzeichneten Änderungen.

 

Herr Tietböhl geht davon aus, dass die Beschlussvorlagen zu den Anträgen der Fraktionen vom Amt vorab auf Rechtsverstöße geprüft werden. Die Gemeindevertretung verlässt sich auf das Amt.

 

Anmerkung der Verwaltung

Nach § 127 Abs. 1 S. 1 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) bereitet das Amt im Einvernehmen mit dem Bürgermeister, der in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden den Vorsitz der Gemeindevertretung          inne hat, die Beschlüsse und Entscheidungen der Gemeindeorgane vor. Auch die Vorbereitung von Entscheidungen ist der Zuständigkeit des Amtes zugeordnet                 worden. Umfasst werden davon Entscheidungen beschließender Ausschüsse und des Bürgermeisters, soweit diese Entscheidungsbefugnisse besitzen. Die                              Vorbereitungstätigkeit umfasst alle Handlungen, die für eine ordnungsgemäße,                        inhaltlich fundierte und rechtlich abgesicherte Beschlussfassung und Entscheidungsfindung erforderlich sind.

Eine Angelegenheit muss auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn es ein                   Mitglied der Gemeindevertretung beantragt, § 29 Abs. 1 S. 3 KV M-V. Nichts anderes kann auch für die Anträge von Fraktionen gelten. Entsprechende Anträge zur Tagesordnung sind an den Vorsitzenden, also den Bürgermeister, zu richten. Die aufgestellte Tagesordnung ist für die Sitzung der Gemeindevertretung verbindlich, solange sie nicht zu Beginn durch Beschluss geändert wird.

Beschlussvorlagen der Verwaltung sollen unter Einhaltung der Ladungsfrist übersandt werden. Tischvorlagen der Verwaltung sind also nur in Ausnahmefällen bei kurzfristig geänderter Sachlage oder bei besonderer Dringlichkeit möglich.

Spätere Beschlussvorlagen aus der Mitte der Gemeindevertretung sind zu bestehenden Tagesordnungspunkten möglich, da jeder Gemeindevertreter das Recht hat,                    Änderungen des in die Tagesordnung aufgenommenen Beschlussentwurfs zu                  beantragen. Allerdings muss bei Tischvorlagen, zu Punkten, die bisher nicht in der Tagesordnung erfasst waren, auch die besondere Dringlichkeit begründet werden.

Zur Sicherstellung der Vorbereitungstätigkeit der Verwaltung zur ordnungsmäßigen, inhaltlich fundierten und rechtlich abgesicherten Beschlussfassung der Gemeindevertretung ist es allerdings unabdinglich, dass Anträge der Gemeindevertreter oder Fraktionen rechtzeitig beim Bürgermeister eingehen, um die umfassende Beratung der Verwaltung zeitlich zu gewährleisten.

Hierbei ist unter Berücksichtigung der Vorarbeiten zur ordnungsgemäßen Ladung von 7 Tagen von 4 Wochen auszugehen.

 

Herr Ibendorf merkt an, dass seiner Auffassung nach der vorliegende Beschlussvorschlag zur Hauptsatzung unter § 6 (10) erneut rechtswidrig ist, da dadurch fraktionslose Gemeindevertreter ausgeschlossen werden. Er empfindet es als undemokratisch und es entspricht auch nicht den Empfehlungen der Rechtsaufsicht des Landkreises Rostock, des Amtes Warnow-West und des Bürgermeisters.

Der Bürgermeister versichert Herrn Ibendorf, dass er weiterhin alle Informationen wie jeder andere Gemeindevertreter erhält.     

 

Es wird namentliche Abstimmung beantragt.

 

 


 

Nachname des Gemeindevertreters

Abstimmung

Joachim

ja

Lange

ja

Dr. Hornickel

ja

Gotham

Enthaltung

Tietböhl

Enthaltung

Harbrecht

Enthaltung

Prof. Vogel

Enthaltung

Meus

Enthaltung

Ibendorf

Enthaltung

Ortmann

ja

Grimnitz

ja

L. Rosenkranz

ja

E. Rosenkranz

ja

May

ja

Barten

ja

 

Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

6

Enthaltungen