TOP Ö 1: Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und Beschlussfähigkeit fest.

Zunächst sind 10 der 12 Ausschussmitglieder anwesend, die Beschlussfähigkeit ist gegeben.