TOP Ö 5.2: Haushaltsplanung 2021

Sachverhalt:

Für die Haushaltsplanung 2021 ist durch den Bauausschuss eine Prioritätenliste der im Jahr 2021 umzusetzenden Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen oder Bauvorhaben zu benennen.

Erste Vorschläge aus der Verwaltung sind beigefügt.

 

Bauausschuss:

siehe Anlage 2