Sitzung: 11.08.2020 Gemeindevertretung Pölchow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: VO/OS/50-0508/2020
Beschluss Nr.
: 17-4/20
Nach § 2 Absatz 1
des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG) haben die Gemeinden
als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz in ihrem
Gebiet sicherzustellen. Dazu gehört es insbesondere, eine
Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und mit den amtsangehörigen sowie
angrenzenden Gemeinden abzustimmen.
Die
Brandschutzbedarfsplanung ist laut § 1 Abs. 5 BrSchG die anhand einer Gefahren-
und Risikoanalyse erarbeitete und an den entsprechenden Schutzzielen
orientierte Planung, die als objektive Grundlage für die Feststellung einer den
örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr
dient. Damit verfügt die Gemeinde über eine fachlich fundierte Basis, von der
sie für ihre weiteren Überlegungen zum abwehrenden Brandschutz ausgehen kann.
Jede
Gemeindevertretung hat die erstellte Brandschutzbedarfsplanung zu beschließen.
Damit bindet sie die Gemeinde bezüglich der Umsetzung der möglicherweise noch
offenen Punkte bei Aufstellung, Ausrüstung und Ausstattung der örtlichen
Feuerwehren. Gleichzeitig erklärt die Gemeinde auch, dass die in der
Brandschutzbedarfsplanung ausgewiesenen Grundsätze für das Gemeindegebiet
ausreichend sind.
Mit der Erarbeitung
der Planung wurde am 18.07.2017 das Ingenieurbüro „antwortING Beratende
Ingenieure Weber – Schütte – Käser PartGmbB“ aus Köln beauftragt. Nunmehr liegt
das als Version 1.1 bezeichnete Dokument beschlussreif vor. In diesem wurden in
den letzten Wochen noch Forderungen der Brandschutzdienststelle des Landkreises
Rostock zum bisherigen Entwurf (Version 1.0) eingearbeitet.
Die
Gemeindevertreter beraten über die vorliegende Brandschutzbedarfsplanung. Die
Wehr in Pölchow ist vergleichsweise klein. In der Vergangenheit kam es hier
tagsüber zu mehr Einsätzen als in der Nachtzeit.
Um die
Brandbekämpfung hier zu sichern, ist dringend eine Verbesserung der
Löschwassersituation erforderlich. Der desolate Zustand der Löschwasserentnahmestellen
ist seit längerer Zeit bekannt. Hier ist vorgesehen, einen Termin im September
2020 anzuberaumen, um die Sanierung der alten Löschteiche zu besprechen. Die
Durchführung dieser Maßnahmen ist in den nächsten 5 Jahren notwendig. Dazu ist
auch eine Abstimmung mit den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und dem
Bauausschuss der Gemeinde geplant.
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |