TOP Ö 9: Beschluss der Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Pölchow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 17-4/20

 

Nach § 2 Absatz 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG) haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz in ihrem Gebiet sicherzustellen. Dazu gehört es insbesondere, eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und mit den amtsangehörigen sowie angrenzenden Gemeinden abzustimmen.

 

Die Brandschutzbedarfsplanung ist laut § 1 Abs. 5 BrSchG die anhand einer Gefahren- und Risikoanalyse erarbeitete und an den entsprechenden Schutzzielen orientierte Planung, die als objektive Grundlage für die Feststellung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr dient. Damit verfügt die Gemeinde über eine fachlich fundierte Basis, von der sie für ihre weiteren Überlegungen zum abwehrenden Brandschutz ausgehen kann.

 

Jede Gemeindevertretung hat die erstellte Brandschutzbedarfsplanung zu beschließen. Damit bindet sie die Gemeinde bezüglich der Umsetzung der möglicherweise noch offenen Punkte bei Aufstellung, Ausrüstung und Ausstattung der örtlichen Feuerwehren. Gleichzeitig erklärt die Gemeinde auch, dass die in der Brandschutzbedarfsplanung ausgewiesenen Grundsätze für das Gemeindegebiet ausreichend sind.

 

Mit der Erarbeitung der Planung wurde am 18.07.2017 das Ingenieurbüro „antwortING Beratende Ingenieure Weber – Schütte – Käser PartGmbB“ aus Köln beauftragt. Nunmehr liegt das als Version 1.1 bezeichnete Dokument beschlussreif vor. In diesem wurden in den letzten Wochen noch Forderungen der Brandschutzdienststelle des Landkreises Rostock zum bisherigen Entwurf (Version 1.0) eingearbeitet.

 


Die Gemeindevertreter beraten über die vorliegende Brandschutzbedarfsplanung. Die Wehr in Pölchow ist vergleichsweise klein. In der Vergangenheit kam es hier tagsüber zu mehr Einsätzen als in der Nachtzeit.

 

Um die Brandbekämpfung hier zu sichern, ist dringend eine Verbesserung der Löschwassersituation erforderlich. Der desolate Zustand der Löschwasserentnahmestellen ist seit längerer Zeit bekannt. Hier ist vorgesehen, einen Termin im September 2020 anzuberaumen, um die Sanierung der alten Löschteiche zu besprechen. Die Durchführung dieser Maßnahmen ist in den nächsten 5 Jahren notwendig. Dazu ist auch eine Abstimmung mit den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und dem Bauausschuss der Gemeinde geplant.

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen