TOP Ö 4.2: Verlängerung Mecklenburger Allee - Anbindung Elmenhorst:Info über Termin mit HRO

Sachverhalt:

 

Projektvorstellung durch die Hansestadt Rostock, Tiefbauamt, am 07.07.2020 im Gemeindezentrum Elmenhorst:

Durch das von der Hansestadt beauftragte Ingenieurbüro WASTRA-Plan wurde die Variante 2 „Provisorischer Anschluss L 12, Lichtsignalanlage“ vorgestellt. Im Ergebnis zahlreicher Nachfragen, Diskussionen und Wortmeldungen wurde seitens der Hansastadt Rostock versichert, die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen enger in die weiterführende Planung einzubeziehen. Es wird weitere Besprechungstermine mit der Gemeinde Elmenhorst geben (Vorstellung einer Simulation, Vorschlag SBA Stralsund).

Die Befürchtungen hinsichtlich eines möglichen Rückstaus an Verkehrsfahrzeugen in der Ortslage Elmenhorst schließt das Tiefbauamt der Hansestadt Rostock aus, da die Berechnung für die Signalanlage eine „Qualitätsstufe B“ ergab.

Auf Nachfragen zum möglichen Ende des Planfeststellungsverfahren konnten die anwesenden Mitarbeiter der Projektgruppe Großprojekte des SBA Schwerin keine verbindliche Aussage machen bzw. einen Erfahrungswert benennen. Somit ist die mögliche Dauer des Provisoriums nicht bekannt.

Die Mitarbeiter des SBA Schwerin wollten den Vorschlag einer Wiederaufnahme von Mediationsgesprächen mit dem Kläger im Planfeststellungsverfahren berücksichtigen und prüfen.

Für die Anbindung der Verlängerung der Mecklenburger Allee an die Landesstraße 12 ist ein dreiseitiger Vertrag zwischen Straßenbaulastträger L 12, Straßenbaulastträger Hansestadt Rostock und der Gemeinde Elmenhorst (Elmenhorster Weg Teilstück) erforderlich.

 

Bauausschuss:

Die Ausschussmitglieder bezweifeln die Aussage des Straßenbauamtes, dass es keinen Rückstau auf Grund der LSA geben wird. Es werden weitere Gesprächstermine notwendig.