TOP Ö 7: Beschluss über die Ausrüstung der "Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow" mit einer Videoüberwachungsanlage

Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

In der Vergangenheit kam es gehäuft zu Sachbeschädigungen an der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow in Form von Graffiti, welche nur mit erheblichen finanziellen Aufwand und auch Arbeitsaufwand durch den Objektverantwortlichen beseitigt werden konnten. Für diese Schäden kann derzeit niemand zur Rechenschaft gezogen werden, da es keinerlei Hinweise auf die Verursacher der Sachbeschädigungen gibt. Die anfallenden Kosten werden derzeit in voller Höhe durch den Schulträger übernommen, da die Gebäudeversicherung derartige Schäden nicht deckt.

 

Eine Videoüberwachung wirkt abschreckend, da Bilder der Täter aufgezeichnet werden können. Weiterhin ist gegebenenfalls auf Grund einer Identifizierung die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen möglich.

 

Herr Brügge regt an, statt der Videoüberwachungsanlage eine Alarmanlage mit Bewegungsmelder zu installieren, da hier nach eigener Erfahrung die Abschreckungswirkung höher sei. Die Ausschussmitglieder diskutieren über die Vor- und Nachteile der beiden Systeme und kommen zu der Auffassung, den Beschlussvorschlag:

 

„Der Schul- und Bauhofausschuss des Amt Warnow-West beschließt die Ausrüstung der „Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow“ mit einer Videoüberwachungsanlage.“

 

zurückzustellen und Kostenangebote für Alternativen, wie z. Bsp. die Alarmanlage mit Bewegungsmelder, durch die Verwaltung prüfen zu lassen.