TOP Ö 16: Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr.: 38-5/20

 

Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt, folgende auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit wieder an sich zu ziehen:

 

-       Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen mit der Wabe Service und Fürsorge gGmbH für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde

 


Herr Dolge nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen ab 2.000 Euro Jahresbetrag, den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen ab einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren, soweit diese nicht dem Bürgermeister übertragen sind.

 

Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit wieder an sich ziehen.

Wurde eine Angelegenheit durch Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter wieder an sich ziehen.

 

Da die nächste HA-Sitzung ist erst für den 10.09.2020 geplant ist, der Mietvertrag aber bereits ab dem 01.09.2020 geschlossen werden soll, zieht die Gemeindevertretung die Entscheidungszuständigkeit wieder an sich.  

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen