TOP Ö 10: Überplanmäßige Ausgabe für den Neubau des Gehweges Wilsener Weg in Stäbelow (NEUAUFNAHME)

Beschluss Nr. : 12-4/20

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt eine überplanmäßige Ausgabe im Produktsachkonto 54100-09600000-23 in Höhe von 123.637,15 Euro für den Neubau des Gehweges Wilsener Weg in Stäbelow.

 

 


Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag.

Gegenüber der Haushaltsplanung 2020 und dem Antrag auf Gewährung einer

Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung ergaben sich im Zuge der Ausführungsplanung Änderungen in den Massen und der Ausführung. Dies betraf unter anderem die Verkehrssicherung, die Regenentwässerung, die teilweise Ausführung des Gehweges in Asphalt, die Herstellung eines 1,0 m breiten Bankettes für die Straßensperrung, verstärkte Bauweisen der Überfahrten, Leerrohre für den Breitbandausbau. Weiterhin wurden hohe Preissteigerungen vor allem bei Schüttgütern festgestellt. Zusätzlich fallen noch Planungsleistungen der Leistungsphasen 7 bis 9 und die Bauüberwachung.

Auf Anfrage von Herrn Schumacher informiert Herr Brügge über die Vor- und

Nachteile von Asphalt und Straßenpflaster.

 

Herr Reincke kritisiert, dass die Gemeindevertreter und Bauausschussmitglieder nicht zur Anwohnerversammlung geladen wurden, da somit Anfragen der Anwohner nicht geklärt werden konnten. Es ist keine Vollsperrung, sondern Ampelverkehr

vorgesehen. Herr Reincke informiert über sich daraus ergebene Probleme für den Landwirtschaftsbetrieb.

 

Die Gemeindevertreter beraten über eine zwischenzeitlich angeführte Empfehlung, die Straße zu verbreitern, da sie für Begegnungsverkehr zu schmal wäre.

 

Herr Brügge erklärt den Planungsauftrag – Neubau des Gehweges - und informiert über die bisher dazu erfolgten Maßnahmen. Er weist darauf hin, dass der Termin der Anwohnerversammlung allen Gemeindevertretern bekannt war und die Zuständigkeit dem Ingenieurbüro sowie der Bauverwaltung des Amtes obliegt.

 

Der Bürgermeister informiert ebenfalls zur Verantwortlichkeit derartiger Anwohnerversammlungen und äußert seinen Unmut zum Benehmen eines Anwohners.

Er verweist auf die damalige Festlegung, dass die Gemeindevertreter und Mitglieder des Bauausschusses über alle Termine von Bauberatungen über das Amt zu

informieren sind.

 

 

Nach eingehender Beratung und Information wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen