Sitzung: 17.06.2020 Gemeindevertretung Stäbelow
Vorlage: VO/BV/40-0696/2020
Beschluss Nr.
: 12-4/20
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt eine überplanmäßige Ausgabe
im Produktsachkonto 54100-09600000-23 in Höhe von 123.637,15 Euro für den
Neubau des Gehweges Wilsener Weg in Stäbelow.
Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag.
Gegenüber der Haushaltsplanung 2020 und dem Antrag auf
Gewährung einer
Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung der
integrierten ländlichen Entwicklung ergaben sich im Zuge der Ausführungsplanung
Änderungen in den Massen und der Ausführung. Dies betraf unter anderem die
Verkehrssicherung, die Regenentwässerung, die teilweise Ausführung des Gehweges
in Asphalt, die Herstellung eines 1,0 m breiten Bankettes für die
Straßensperrung, verstärkte Bauweisen der Überfahrten, Leerrohre für den
Breitbandausbau. Weiterhin wurden hohe Preissteigerungen vor allem bei
Schüttgütern festgestellt. Zusätzlich fallen noch Planungsleistungen der
Leistungsphasen 7 bis 9 und die Bauüberwachung.
Auf Anfrage von Herrn
Schumacher informiert Herr Brügge über die Vor- und
Nachteile von Asphalt und
Straßenpflaster.
Herr Reincke kritisiert,
dass die Gemeindevertreter und Bauausschussmitglieder nicht zur
Anwohnerversammlung geladen wurden, da somit Anfragen der Anwohner nicht
geklärt werden konnten. Es ist keine Vollsperrung, sondern Ampelverkehr
vorgesehen. Herr Reincke
informiert über sich daraus ergebene Probleme für den Landwirtschaftsbetrieb.
Die Gemeindevertreter
beraten über eine zwischenzeitlich angeführte Empfehlung, die Straße zu
verbreitern, da sie für Begegnungsverkehr zu schmal wäre.
Herr Brügge erklärt den
Planungsauftrag – Neubau des Gehweges - und informiert über die bisher dazu
erfolgten Maßnahmen. Er weist darauf hin, dass der Termin der
Anwohnerversammlung allen Gemeindevertretern bekannt war und die Zuständigkeit
dem Ingenieurbüro sowie der Bauverwaltung des Amtes obliegt.
Der Bürgermeister
informiert ebenfalls zur Verantwortlichkeit derartiger Anwohnerversammlungen
und äußert seinen Unmut zum Benehmen eines Anwohners.
Er verweist auf die
damalige Festlegung, dass die Gemeindevertreter und Mitglieder des
Bauausschusses über alle Termine von Bauberatungen über das Amt zu
informieren sind.
Nach eingehender
Beratung und Information wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |