TOP Ö 9: Beschluss der Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Papendorf

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 34-5/20

 

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Papendorf (Version 1.1 vom 19. Mai 2020).

 

Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

Nach Beschlussfassung gibt Herr Mahrdt noch einige Informationen zu empfohlenen Maßnahmen aus der Brandschutzbedarfsplanung:

·         Auf Grund des festgestellten Löschwasserdefizits wird empfohlen, die Löschwasserversorgung in den defizitären Siedlungsgebieten auf ein akzeptables Niveau zu bringen.

·         Die Einsatzfahrzeuge sind nicht mehr zeitgemäß. Entsprechend des Maßnahmenplans müssen zwei Fahrzeuge innerhalb der nächsten 5 Jahre neu angeschafft werden. Ein Fahrzeug ist bereits ausgeschrieben, ein weiteres soll bald folgen. Fördermöglichkeiten hierzu müssen noch geprüft werden.

·         Das Personal ist nicht ausreichend. Es müssen lt. Gutachter mind. 24 Einsatzkräfte vorhanden sein, derzeit sind es nur 21.

Hier ist eine aktive Anwerbung von Einsatzkräften, die in der Gemeinde wohnen, aber nicht in der Wehr sind, ratsam. Auch die Anwerbung von Beschäftigten, die ggf. über die Arbeitgeber identifiziert werden, sollte angestrebt werden.

·         Darüber hinaus müssen einige Kameraden spezielle Führerscheinklassen besitzen.

·         Zur Gewährleistung der Einsatzfähigkeit muss für Atemschutzgeräteträger ein Satz Ersatzbekleidung vorgehalten werden.

 

 


Nach § 2 Absatz 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG) haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz in ihrem Gebiet sicherzustellen. Dazu gehört es insbesondere, eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und mit den amtsangehörigen sowie angrenzenden Gemeinden abzustimmen.

 

Die Brandschutzbedarfsplanung ist laut § 1 Abs. 5 BrSchG die anhand einer Gefahren- und Risikoanalyse erarbeitete und an den entsprechenden Schutzzielen orientierte Planung, die als objektive Grundlage für die Feststellung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr dient. Damit verfügt die Gemeinde über eine fachlich fundierte Basis, von der sie für ihre weiteren Überlegungen zum abwehrenden Brandschutz ausgehen kann.

 

Jede Gemeindevertretung hat die erstellte Brandschutzbedarfsplanung zu beschließen. Damit bindet sie die Gemeinde bezüglich der Umsetzung der möglicherweise noch offenen Punkte bei Aufstellung, Ausrüstung und Ausstattung der örtlichen Feuerwehren. Gleichzeitig erklärt die Gemeinde auch, dass die in der Brandschutzbedarfsplanung ausgewiesenen Grundsätze für das Gemeindegebiet ausreichend sind.

 

Mit der Erarbeitung der Planung inkl. der Vornahme der erforderlichen Abstimmungen bis zur Erstellung eines beschlussreifen Dokuments, wurde am 18.07.2017 das Ingenieurbüro „antwortING Beratende Ingenieure Weber – Schütte – Käser PartGmbB“ aus Köln beauftragt. Nunmehr liegt das als Version 1.1 bezeichnete Dokument beschlussreif vor. In diesem wurden in den letzten Wochen noch Forderungen der Brandschutzdienststelle des Landkreises Rostock zum bisherigen Entwurf (Version 1.0) eingearbeitet.