Sitzung: 22.07.2020 Gemeindevertretung Ziesendorf
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: IV/FV/80-0593/2020
Nach § 20
GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des
laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Die
Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen des Haushaltsplanes, es gibt keine
Abweichungen. Eventuelle Einnahmeabweichungen, bedingt durch die
Covid-19-Situation, müssen zeitnah berücksichtigt werden, um die
Haushaltsplanung für 2021 zu sichern.
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