Sitzung: 22.07.2020 Gemeindevertretung Ziesendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/OS/80-0585/2020
Beschluss Nr.:
17-4/20
Die
Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Brandschutzbedarfsplanung für die
Gemeinde Ziesendorf (Version 1.1 vom 19. Mai 2020).
Nach § 2 Absatz 1
des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG) haben die Gemeinden
als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz in ihrem
Gebiet sicherzustellen. Dazu gehört es insbesondere, eine
Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und mit den amtsangehörigen sowie
angrenzenden Gemeinden abzustimmen.
Die
Brandschutzbedarfsplanung ist laut § 1 Abs. 5 BrSchG die anhand einer Gefahren-
und Risikoanalyse erarbeitete und an den entsprechenden Schutzzielen
orientierte Planung, die als objektive Grundlage für die Feststellung einer den
örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr
dient. Damit verfügt die Gemeinde über eine fachlich fundierte Basis, von der
sie für ihre weiteren Überlegungen zum abwehrenden Brandschutz ausgehen kann.
Jede
Gemeindevertretung hat die erstellte Brandschutzbedarfsplanung zu beschließen.
Damit bindet sie die Gemeinde bezüglich der Umsetzung der möglicherweise noch
offenen Punkte bei Aufstellung, Ausrüstung und Ausstattung der örtlichen
Feuerwehren. Gleichzeitig erklärt die Gemeinde auch, dass die in der
Brandschutzbedarfsplanung ausgewiesenen Grundsätze für das Gemeindegebiet
ausreichend sind.
Mit der Erarbeitung
der Planung inkl. der Vornahme der erforderlichen Abstimmungen bis zur
Erstellung eines beschlussreifen Dokuments, wurde am 18.07.2017 das
Ingenieurbüro „antwortING Beratende Ingenieure Weber – Schütte – Käser PartGmbB“
aus Köln beauftragt. Nunmehr liegt das als Version 1.1 bezeichnete Dokument
beschlussreif vor. In diesem wurden in den letzten Wochen noch Forderungen der
Brandschutzdienststelle des Landkreises Rostock zum bisherigen Entwurf (Version
1.0) eingearbeitet.
Die
Brandschutzbedarfsplanung, die bereits 2019 erstell worden ist, wurde nochmals
im Bauausschuss am 25.02.2020 besprochen. Die Planung enthält speziell eine
Gefahren- und Risikoanalyse für die Gemeinde Ziesendorf. Hier wurden folgende
Punkte angemerkt:
- Erfordernis von zusätzlicher Atemschutztechnik
- Laufwege sind nicht frei
- Anhänger steht im Bereich der Wege
- Ersatz des Fahrzeuges in den nächsten 5 Jahren
- Anhänger sollte durch einen Gerätewagen
ersetzt werden
(Nach Rückspracht mit der FFW möchte diese am bestehenden Anhänger-Konzept
festhalten.)
Zusätzlich sollen die Entnahmestellen, die nur eingeschränkt
nutzbar sind, instandgesetzt werden. Auch eine generelle Überprüfung der
Hydranten ist erforderlich.
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |