TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Der Bürgermeister begrüßt die Gemeindevertreter sowie den Gast und stellt den ordnungsgemäßen Zugang der Einladungen fest. Es sind 9 Gemeindevertreter anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.