TOP Ö 14: B-Plan Nr. 3, "Süderkamp", 1. Änderung, Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 19-3/20

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt:

  1. Den B-Plan Nr. 3, „Süderkamp“ in Sievershagen, südlich der B105 für den Bereich zwischen der Lambrechtshäger Straße und dem Lindenweg/Ahornweg (Baugebiete MI 4, WA 5) zu ändern.

 

Es werden folgende Planungsziele festgelegt:

-       Überprüfung der Bauhöhenfestsetzung, Sicherung einer auf 2 Vollgeschosse begrenzten Höhenentwicklung

-       Neubestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen)

-       Überprüfung des Bedarfs und des Festsetzungserfordernisses für öff. Parkstände

-       Anpassung der Geltungsbereichsgrenze an die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse/Aufhebung des B-Plans bzgl. Der Flst. 12/10, 13, 17

-       Zulassung einer Nutzung der für Sukzessionszwecke festgesetzten Grünfläche (Flst. 10/2, 11) als Polderfläche bei Starkregenereignissen (Umsetzung Hochwasserschutzkonzept)

  1. Der Plan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert.
  2. Vor der Entwurfsfassung des Änderungsplans ist der Öffentlichkeit über einen Zeitraum von mind. 10 Arbeitstagen Gelegenheit zur Äußerung über die Planungsziele zu geben.

 

 


Im Bereich der ehem. Kaufhalle (Baugebiet MI 4) ist mittelfristig eine Neuordnung der Grundstücks- und Bebauungsverhältnisse zu erwarten; konkrete Planungsabsichten sind zzt. Jedoch nicht bekannt. Da der B-Plan Nr. 3 hier Festsetzungen enthält, die nicht rechtseindeutig sind (Bauhöhenbezug) bzw. rechtsfehlerhaft sind (öffentliche Parkstände) und die Bauhöhenfestsetzungen (2 Vollgeschosse, Traufhöhe 7,5 m) ohne effektive Steuerungswirkung sind, ist eine vorausschauende Berichtigung und Konkretisierung der vg. Festsetzungen zweckmäßig. Dabei sollte entsprechend den ursprünglichen Planungszielen v. a. einer „versteckt“ 3-geschossigen Neubebauung vorgebeugt werden sowie in Abstimmung mit den Umgebungsnutzungen und mit den Grundstückseigentümern im MI 4 über eine bedarfsgerechte Festsetzung öffentlicher Parkstände entschieden werden.

Im südlich anschließendem Bereich (Baugebiet WA 5) weisen die Festsetzung einer überbaubaren Fläche, die eng auf den Bestand des 3-geschossigen Mehrfamilienhauses beschränkt ist, und die gleichzeitige Vormerkung „Rückbau des MFH“ auf einen Mangel der planerischen Abwägung hin, der ebenfalls Zweifel an der Wirksamkeit des B-Plans begründet. Die ursprünglichen Rückbauabsichten bzgl. des MFH sind inzwischen offensichtlich nicht mehr planrelevant. Gleichzeitig stellt die nebenliegende Grundstücksfläche nach der Standortlage und der Erschließungssituation ein Potenzial für eine bauliche Nutzung dar; die zzt. festgesetzte Unbebaubarkeit dieser Brachfläche widerspricht dem gesetzlichen Innenentwicklungsvorrang. Im Sinne einer Angebotsplanung sollte im Rahmen einer B-Planänderung für das Baugebiet WA 5 deshalb über eine Neufestlegung der überbaubaren Flächen und in Verbindung damit über eine an die Umgebung angepasste Bauhöhenfestsetzung entschieden werden.

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, diese Planänderungen vorzunehmen und ihre Entwicklungsinteressen planungsrechtlich festzulegen, solange noch keine konkreten Bebauungs- und Nutzungsabsichten der betroffenen Eigentümer vorliegen.

Die bezeichneten Änderungen genügen den Anwendungsvoraussetzungen des § 13a BauGB für das beschleunigte Verfahren (ohne Umweltprüfung, ohne zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen; einstufige, auf die Betroffenen beschränkte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung). Die Öffentlichkeit wurde über den Plan der Gemeinde, den B-Plan zu ändern, frühzeitig informiert (Bekanntmachungstafel der Gemeinde Lambrechtshagen und auf der Internetseite des Amtes Warnow-West im Mai 2020), um ggf. weiteren Änderungsbedarf zu erfassen.

 

Frau Dubberke regt an, das Objekt, in dem der Blumenladen und der Jugendclub waren ggf. mit einem Bauzaun zu sichern, da sich hier oft Jugendliche treffen. Das Verletzungsrisiko ist hoch.

Die Verwaltung wird gebeten, hierfür entsprechende Möglichkeiten zu prüfen und Maßnahmen zu veranlassen. 

 

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen