Sitzung: 18.06.2020 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: VO/BV/70-0845/2020
Beschluss Nr.:
20-3/20
2. Folgende Planänderungsziele werden angestrebt:
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Aufhebung
der Pflanzgebote auf privatem Grund
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Festsetzung
des erforderlichen Ausgleichs alternativ in Form von Ökopunkten
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Entfall
der Wasserfläche
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Erweiterung
der Baugebietsfläche
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Festsetzung
der überbaubaren Fläche mit einem großen Baufenster anstelle der drei
kleinteiligen Baufenster
Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt. Die Änderung betrifft den südwestlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5.4 mit dem Baufeld 2 (WA) und die umliegenden Grünflächen. Die Baugebietsfläche soll erweitert werden, Pflanzgebote auf Privatgrund sollen aufgehoben und der Ausgleich durch Ökopunkte realisiert werden. Eine Wasserfläche entfällt.
Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Es ist nicht vorgesehen, Art und Maß der baulichen Nutzung zu ändern. Daher kann das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet werden. Von einer Umweltprüfung und dem Umweltbericht kann abgesehen werden. Eine zusammenfassende Erklärung zu den Umweltbelangen ist nicht erforderlich.
Die heutige Beschlussfassung wurde sowohl im Haupt- als auch im Bauausschuss ausführlich beraten. Beide Ausschüsse haben der Gemeindevertretung empfohlen, vorliegenden Beschluss zu fassen.
Herr Kutschke erläutert, dass die Aufstellung auf Grund der erst am 09.06.2020 in der Verwaltung eingegangenen Stellungnahme des Landkreises, Amt für Kreisentwicklung, vom 05.06.2020 die Aufstellung nicht im vereinfachten, sondern im Regelverfahren erfolgen sollte. Daher muss Punkt 3 (Aufstellung im vereinfachten Verfahren) aus der Beschlussempfehlung gestrichen werden. Die Punkte 4., 5. und 6 werden somit zu 3., 4. und 5..
Die Gemeindevertretung entscheidet über den geänderten Beschluss wie folgt:
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
2 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |