TOP Ö 15: Bebauungsplan Nr. 5.4, Hahnenkamp-Erweiterung, 2. Änderung, Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 20-3/20

 

  1. Für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 5.4 „Hahnenkamp-Erweiterung“ i.d.F. der 1. Änderung soll die 2. Änderung des Bebauungsplans durchgeführt werden. Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 82/56, 82/62-64, 82/67-68, 82/70, 82/74 und 82/75 der Flur 1 der Gemarkung Sievershagen. Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

2.       Folgende Planänderungsziele werden angestrebt:

-     Aufhebung der Pflanzgebote auf privatem Grund

-     Festsetzung des erforderlichen Ausgleichs alternativ in Form von Ökopunkten

-     Entfall der Wasserfläche

-     Erweiterung der Baugebietsfläche

-     Festsetzung der überbaubaren Fläche mit einem großen Baufenster anstelle der drei kleinteiligen Baufenster

  1. Mit dem Investor ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, der die Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten regelt.
  2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5.4 „Hahnenkamp-Erweiterung“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und der Entwurf der Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
  3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt. Die Änderung betrifft den südwestlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5.4 mit dem Baufeld 2 (WA) und die umliegenden Grünflächen. Die Baugebietsfläche soll erweitert werden, Pflanzgebote auf Privatgrund sollen aufgehoben und der Ausgleich durch Ökopunkte realisiert werden. Eine Wasserfläche entfällt.

Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Es ist nicht vorgesehen, Art und Maß der baulichen Nutzung zu ändern. Daher kann das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet werden. Von einer Umweltprüfung und dem Umweltbericht kann abgesehen werden. Eine zusammenfassende Erklärung zu den Umweltbelangen ist nicht erforderlich.

 

Die heutige Beschlussfassung wurde sowohl im Haupt- als auch im Bauausschuss ausführlich beraten. Beide Ausschüsse haben der Gemeindevertretung empfohlen, vorliegenden Beschluss zu fassen.

Herr Kutschke erläutert, dass die Aufstellung auf Grund der erst am 09.06.2020 in der Verwaltung eingegangenen Stellungnahme des Landkreises, Amt für Kreisentwicklung, vom 05.06.2020 die Aufstellung nicht im vereinfachten, sondern im Regelverfahren erfolgen sollte. Daher muss Punkt 3 (Aufstellung im vereinfachten Verfahren) aus der Beschlussempfehlung gestrichen werden. Die Punkte 4., 5. und 6 werden somit zu 3., 4. und 5..

Die Gemeindevertretung entscheidet über den geänderten Beschluss wie folgt:

 

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen