TOP Ö 7: Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2020

Der Gemeindevertretung liegt die Übersicht zum Erfüllungsstand über den Haushalt 2020 vor.

Nach § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushalt des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.

Die Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen des Haushaltsplanes.

Frau Bendin erkundigt sich zu den Personalkosten für den Bauhof und über Gründe der hohen Differenz für Miete der Kita.

Der Bürgermeister bittet Frau Bendin, sich zur Klärung mit der Finanzverwaltung in Verbindung zu setzen.

Über die Verwendung der Mittel für das diesjährige Sommerfest werden die Ausschüsse separat beraten.

 

Die Informationen zum Erfüllungsstand werden zur Kenntnis genommen.