TOP Ö 6: Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2020

Nach § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushalt des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.

 

Die Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen des Haushaltsplanes.

 

Der Bürgermeister geht auf einzelne Maßnahmen ein, verweist darauf, dass u.a. Fördermittel in nicht unerheblicher Höhe für die Hochwasserschutzmaßnahme geflossen sind und Ausgaben der Gemeinde in der Gemeindevertretung entsprechend beraten und beschlossen wurden. Außerdem ist Hochwasserschutz Daseinsvorsorge.

Herr Baade empfindet die für die Hochwasserschutzmaßnahmen Rotbäkaue ausgewiesenen Kosten zu hoch. Ihm reichen die Erklärungen nicht, er möchte wissen, ob die Kosten realistisch veranschlagt sind. Er erwartet eine Kosten-Nutzen-Gegenüberstellung.

Der Bürgermeister teilt mit, dass man sich diesbezüglich für weitere Informationen auch an die Verwaltung wenden kann.

 

 

Herrn Braun fällt die Diskrepanz in der Position „Strom Straßenbeleuchtung“ auf. Er erwartet hierzu eine Erklärung aus der Verwaltung zur nächsten Gemeindevertretersitzung.