Sitzung: 02.07.2020 Gemeindevertretung Papendorf
Vorlage: IV/FV/30-0849/2020
Nach § 20
GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des
laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Die Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen des Haushaltsplanes.
Nachdem einige
Fragen zur Haushaltsvollzug geklärt wurden, stellte Herr Dolge fest, dass die
im Anhang zu dieser Informationsvorlage zur Verfügung gestellte Tabelle für den
Haushaltsvollzug nicht aussagefähig genug ist. Nach seiner Auffassung wäre eine
Finanzrechnung hierfür besser geeignet.
Herr Ahrens bittet
Herrn Dolge, dies mit der Verwaltung zu klären,