TOP Ö 8: Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2020

Nach § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.

 

Die Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen des Haushaltsplanes.

 

 


Nachdem einige Fragen zur Haushaltsvollzug geklärt wurden, stellte Herr Dolge fest, dass die im Anhang zu dieser Informationsvorlage zur Verfügung gestellte Tabelle für den Haushaltsvollzug nicht aussagefähig genug ist. Nach seiner Auffassung wäre eine Finanzrechnung hierfür besser geeignet.

Herr Ahrens bittet Herrn Dolge, dies mit der Verwaltung zu klären,