TOP Ö 9: Beschluss der Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Stäbelow

Beschluss Nr. : 11-4/20

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Stäbelow (Version 1.1 vom 19. Mai 2020).

 

 


Nach Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz MV haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz in ihrem Gebiet sicherzustellen. Dazu gehört es insbesondere, eine Brandschutzbedarfsplanung zu

erstellen und mit den amtsangehörigen sowie angrenzenden Gemeinden abzustimmen.

Der Bürgermeister informiert, das die Brandschutzbedarfsplanung eine anhand der Gefahren- und Risikoanalyse erarbeitete und an den entsprechenden Schutzzielen orientierte Planung ist, die als objektive Grundlage für die Feststellung einer den

örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr dient. Damit verfügt die Gemeinde über eine fachlich fundierte Basis, von der sie für ihre weiteren Überlegungen zum abwehrenden Brandschutz ausgehen kann.

 

Der Gemeindewehrführer, Herr Martin Degner, erhält das Wort zur Erläuterung.

Herr Degner teilt mit, dass die Gemeindewehr der vorliegenden Brandschutzbedarfsplanung (ausgegangen von Daten aus dem Jahr 2017) zustimmt und die Empfehlung zur Beschlussfassung gibt. Er informiert über erforderliche künftige Klärungen zum Fahrzeugkonzept sowie zur Standortfrage und empfiehlt, unbedingt zu analysieren, ob eine Erweiterung (Stellplatz) des aktuellen Standortes möglich wäre.

Herr Degner gibt weitere allgemeine Ausführungen zur Brandschutzbedarfsplanung und beantwortet Anfragen der Gemeindevertreter.

 

Herr Migga, Arbeitsgruppe Brandschutzbedarfsplanung, erhält das Wort zu den

Gutachtereinschätzungen. Er bezieht sich insbesondere auf die Aussagen zur

Einsatzfähigkeit der Wehr tagsüber sowie auf die geforderte Technik. Er regt an, dass die Gemeinde (Gemeindevertretung, sachkundige Einwohner) ihre Unterstützung gibt. Des Weiteren verweist er auf die finanziellen Auswirkungen für die

Gemeinde.

Herr Migga äußert seinen Unmut, da er nicht zur Wehrleiterberatung eingeladen worden ist und ihm kein Exemplar der Brandschutzbedarfsplanung zugestellt wurde.

Herr Zschoch schlägt vor, eine Arbeitsgruppe zu bilden, um die Feuerwehr hinsichtlich ihrer Aufgabenwahrnehmung ständig zu begleiten.

 

Herr Georg Degner erwähnt die Möglichkeit nach Brandschutzgesetz, einen

Ausschuss zu bilden.

Die Gemeindevertreter beraten über die Brandschutzbedarfsplanung und erfragen die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde mit Beschlussfassung.

 

Der Bürgermeister informiert, dass jede Gemeindevertretung die erstellte Brandschutzbedarfsplanung zu beschließen hat. Damit bindet sie die Gemeinde bezüglich der Umsetzung der möglicherweise noch offenen Punkte bei Aufstellung, Ausrüstung und Ausstattung der örtlichen Feuerwehren.

Das Umsetzen muss bei der Haushaltsplanung berücksichtigt werden.

Der Bürgermeister erklärt die Feststellungen des Gutachters: Das Gerätehaus der Feuerwehr Stäbelow weist keine erheblichen Defizite auf. Eine Erweiterung ist nicht möglich, einen anderen Standort gibt es nicht.

Die bestehende Struktur der Feuerwehr ist bedarfsgerecht und zielführend.

Die Wehr besitzt für den notwendigen Einsatzmittelbedarf nicht die notwendige

personelle Leistungsfähigkeit.

Der Bürgermeister informiert auch noch einmal zur gemeinsamen Jugendwehr mit der Gemeinde Kritzmow und greift den Vorschlag von Herrn Zschoch auf, einen

Ausschuss zu bilden, um die Feuerwehr zu unterstützen.

 

Nach Information und Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen