Sitzung: 17.06.2020 Gemeindevertretung Stäbelow
Vorlage: VO/OS/40-0694/2020
Beschluss Nr.
: 11-4/20
Die
Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Brandschutzbedarfsplanung für die
Gemeinde Stäbelow (Version 1.1 vom 19. Mai 2020).
Nach Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetz MV haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen
Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz in ihrem Gebiet sicherzustellen.
Dazu gehört es insbesondere, eine Brandschutzbedarfsplanung zu
erstellen und mit den
amtsangehörigen sowie angrenzenden Gemeinden abzustimmen.
Der Bürgermeister
informiert, das die Brandschutzbedarfsplanung eine anhand der Gefahren- und
Risikoanalyse erarbeitete und an den entsprechenden Schutzzielen orientierte
Planung ist, die als objektive Grundlage für die Feststellung einer den
örtlichen Verhältnissen
entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr dient. Damit verfügt die
Gemeinde über eine fachlich fundierte Basis, von der sie für ihre weiteren
Überlegungen zum abwehrenden Brandschutz ausgehen kann.
Der Gemeindewehrführer,
Herr Martin Degner, erhält das Wort zur Erläuterung.
Herr Degner teilt mit, dass
die Gemeindewehr der vorliegenden Brandschutzbedarfsplanung (ausgegangen von
Daten aus dem Jahr 2017) zustimmt und die Empfehlung zur Beschlussfassung gibt.
Er informiert über erforderliche künftige Klärungen zum Fahrzeugkonzept sowie
zur Standortfrage und empfiehlt, unbedingt zu analysieren, ob eine Erweiterung
(Stellplatz) des aktuellen Standortes möglich wäre.
Herr Degner gibt weitere allgemeine
Ausführungen zur Brandschutzbedarfsplanung und beantwortet Anfragen der
Gemeindevertreter.
Herr Migga, Arbeitsgruppe
Brandschutzbedarfsplanung, erhält das Wort zu den
Gutachtereinschätzungen. Er
bezieht sich insbesondere auf die Aussagen zur
Einsatzfähigkeit der Wehr
tagsüber sowie auf die geforderte Technik. Er regt an, dass die Gemeinde
(Gemeindevertretung, sachkundige Einwohner) ihre Unterstützung gibt. Des
Weiteren verweist er auf die finanziellen Auswirkungen für die
Gemeinde.
Herr Migga äußert seinen
Unmut, da er nicht zur Wehrleiterberatung eingeladen worden ist und ihm kein
Exemplar der Brandschutzbedarfsplanung zugestellt wurde.
Herr Zschoch schlägt vor,
eine Arbeitsgruppe zu bilden, um die Feuerwehr hinsichtlich ihrer
Aufgabenwahrnehmung ständig zu begleiten.
Herr Georg Degner erwähnt
die Möglichkeit nach Brandschutzgesetz, einen
Ausschuss zu bilden.
Die Gemeindevertreter
beraten über die Brandschutzbedarfsplanung und erfragen die finanziellen
Auswirkungen für die Gemeinde mit Beschlussfassung.
Der Bürgermeister
informiert, dass jede Gemeindevertretung die erstellte
Brandschutzbedarfsplanung zu beschließen hat. Damit bindet sie die Gemeinde
bezüglich der Umsetzung der möglicherweise noch offenen Punkte bei Aufstellung,
Ausrüstung und Ausstattung der örtlichen Feuerwehren.
Das Umsetzen muss bei der
Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
Der Bürgermeister erklärt
die Feststellungen des Gutachters: Das Gerätehaus der Feuerwehr Stäbelow weist
keine erheblichen Defizite auf. Eine Erweiterung ist nicht möglich, einen
anderen Standort gibt es nicht.
Die bestehende Struktur der
Feuerwehr ist bedarfsgerecht und zielführend.
Die Wehr besitzt für den
notwendigen Einsatzmittelbedarf nicht die notwendige
personelle
Leistungsfähigkeit.
Der Bürgermeister
informiert auch noch einmal zur gemeinsamen Jugendwehr mit der Gemeinde
Kritzmow und greift den Vorschlag von Herrn Zschoch auf, einen
Ausschuss zu bilden, um die
Feuerwehr zu unterstützen.
Nach Information und Beratung wird folgender
Beschluss gefasst:
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |