TOP Ö 17: B-Plan Nr. 30 "Alt Sievershagen-Mitte" - Information über den Entwurf des Erschließungsvertrages

Im Ergebnis der Beratung der Mitglieder des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt in Ihrer Sitzung am 27.02.2020 sowie der Beratung mit dem Investor und Erschließungsträger im Amt Warnow-West am 14.05.2020 ist sicherzustellen, dass die erstmalige Herstellung eines öffentlichen Fuß- und Radweges in Verlängerung der Wendeanlage (private Wohnstraße) zwischen den gemeindlichen Straßen “Steinfulgen“ und “Alt Sievershagen“ in der Ortslage Sievershagen entsprechend der rechtskräftigen Satzung des Bebauungsplanes Nr. 30 „WG Alt Sievershagen-Mitte“ erfolgen soll.

Damit wird eine wichtige Verbindungsachse zwischen dem westlichen und östlichen Teil der Ortslage ermöglicht.

 

Für die Realisierung dieses dann zukünftigen Fuß- und Radweges, die Einrichtung einer Dienstbarkeit mit Geh- und Fahrrechten in der privaten Wohnstraße sowie für den Ausbau der notwendigen Entwässerungsanlagen und deren Übertragung in das öffentliche Eigentum ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages erforderlich. Die Entwurfsfassung „TEIL A Erschließungsvertrag B-Plan 30“ STAND 09.06.2020 liegt den Mitgliedern der Gemeindevertretung zur Information, Beratung und Billigung vor. Die Erschließungsplanung wurde vom Ingenieurbüro Voigtländer aus Bad Doberan im Auftrag des Erschließungsträgers erarbeitet. Die Ausbaubreite des Fuß- und Radweges soll 2,50 m betragen. Abweichend von der Genehmigungsplanung soll der Fuß- und Radweg LED-Pollerleuchten als Orientierungsbeleuchtung (insektenfreundliche Leuchtmittel) erhalten.

Nach einer erneuten Beratung mit dem Investor am 02.06.2020 wurde der Vorschlag bezüglich der Bürgschaften zur Besicherung der Verkehrsfläche akzeptiert. Die Rechte aus diesen Bürgschaften bezüglich der Verkehrsfläche, die von der Gemeinde übernommen wird, können abgetreten werden, sodass eine Doppelbesicherung vermieden wird. Die Formulierung zu § IX. Sicherheitsleistungen wird dahingehend noch ergänzt.

 

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Lambrechtshagen sprechen sich für den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit dem Investor für den Bebauungsplan Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen-Mitte“, rechtskäftig seit 04.06.2019, mit folgendem Inhalt abzuschließen:

 

  1. Sicherstellung der erstmaligen Herstellung eines Fuß- und Radweges in Verlängerung der zukünftigen Wendeanlage (private Wohnstraße) als wichtige Verbindungsachse zwischen den Gemeindestraßen “Steinfulgen“ und “Alt Sievershagen“ sowie der notwendigen Entwässerungsanlagen.
  2. Regelung der erforderlichen Sicherung der Geh- und Fahrrechte über die private Wohnstraße (für Radfahrer und Fußgänger allgemein, Überfahrrecht für Fahrzeuge zum Zwecke der Instandhaltung einschränkend nur für die Gemeinde).
  3.  

Sie billigen den vorliegenden Entwurf „TEIL A Erschließungsvertrag B-Plan 30 – WG Alt Sievershagen-Mitte“ STAND 09.06.2020 mit der o.a. Änderung im § IX „Sicherheiten.

     

 

Herr Baade erkundigt sich, ob auch zwischen dem Hahnenkamp und dem Ostseepark die Herstellung eines Fuß- und Radwegs möglich wäre. Der Bürgermeister verweist darauf, dass dieser Tagesordnungspunkt nicht auf der Tagesordnung steht und deshalb eine weitere Diskussion darüber hier nicht möglich ist (Geschäftsordnung).