Sitzung: 11.06.2020 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6, Enthaltungen: 2
Vorlage: VO/LV/20-1047/2020
Herr Dr. Hornickel
erläutert den Antrag der Fraktionen „Das Dorf“ und FDP/SPD.
Die Straße zu den
Grundstücken Strandweg 10-22 ist im Grundbuch als private Fläche eingetragen.
Der Eigentümer versucht nun die Nutzer von ihrer Zuwegung abzuhalten. Zwar ist
es ein zivilrechtliches Problem, aber es sind wohl auch Fehler von
gemeindlicher Seite passiert (z. B. keine öffentliche Widmung der Straße). Es
könnten Schadensersatzforderungen gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
werden. Eine Schadensersatzforderung liegt bereits vor. Um für die Zukunft
Klarheit zu schaffen, wurde die Beschlussvorlage eingebracht.
Herr Prof. Dr.
Vogel bemängelt, dass der Antrag der Fraktionen nicht dem Hauptausschuss zur
Beratung vorgelegen hat. Wenn die Thematik juristisch aufgearbeitet werden
soll, darf die Aufarbeitung nicht erst 2012 beginnen, sondern sollte bis in die
Zeit der damaligen Bürgermeisterin Frau Grimnitz zurückverfolgt werden. Da die
Gemeinde die Rechtsanwaltsberatungskosten und die Kosten möglicher Klagen
tragen soll, ist ein Vorschlag zu erwarten, wie das Problem zu lösen ist.
Herr Gotham
spricht sich auch für die Betrachtung der kompletten Zeit und nicht nur für die
Aufarbeitung des Verkaufs 2012 aus. Die Kostenübernahme für mögliche Klagen
sollte heute nicht beschlossen werden, sondern erst in einem zweiten Schritt,
wenn die juristische Aufarbeitung erfolgt ist, beraten werden.
Herr Ibendorf
schlägt vor, vor Beschlussfassung zunächst die Rechtsaufsicht den Fall prüfen
zu lassen.
Der Bürgermeister
informiert, dass sich bereits die Rechtsaufsicht des Landkreises, der
Petitionsausschuss, der Bürgerbeauftragte und Rechtsanwälte der Sache
angenommen hatten. Fakt ist, dass Schadensersatzklagen von der Gemeinde
abgewendet werden müssen.
Frau Ortmann
informiert, dass die Finanzierung über eine außerplanmäßige Ausgabe im
Teilhaushalt Verwaltungssteuerung möglich wäre laut Aussage des Amtes.
Herr Dr. Hornickel
legt klar, dass der Sachstand festgestellt werden muss. Die zahlreichen
Stellungnahmen sind nicht übereinstimmend und zeigen keine gangbare Lösung auf.
Auch die derzeitige Aufstellung eines B-Planes wird nicht hilfreich sein. Es
wird ein Anwalt, der auf kommunales Grundstücksrecht spezialisiert ist,
benötigt.
Da Herr Prof. Dr.
Vogel bezweifelt, dass ein spezialisierter Anwalt die Problematik lösen wird.
Auch ist es nicht in Ordnung, dass der Hauptausschuss keine Kenntnis von dem
Antrag der beiden Fraktionen hatte.
Herr Joachim
spricht sich aus Kostengründen für die juristische Aufarbeitung ab 2012 aus.
Der Bürgermeister
schlägt vor, den Antrag der beiden Fraktionen zunächst im Hauptausschuss
nochmal zu besprechen.
Der Vorschlag wird
nicht angenommen, sondern die Abstimmung zum Beschlussvorschlag eingefordert.
Beschluss-Nr. 21-5/20
Die
Gemeindevertretung beschließt die juristische Aufarbeitung über das
Zustandekommen des Verkaufes des Straßengrundstückes Strandweg 10 bis 22 in
18107 Elmenhorst.
Abstimmung:
7 |
Ja-Stimmen |
6 |
Nein-Stimmen |
2 |
Enthaltungen |