TOP Ö 8: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen WG Das Dorf, SPD und FDP

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6, Enthaltungen: 2

Herr Dr. Hornickel erläutert den Antrag der Fraktionen „Das Dorf“ und FDP/SPD.

Die Straße zu den Grundstücken Strandweg 10-22 ist im Grundbuch als private Fläche eingetragen. Der Eigentümer versucht nun die Nutzer von ihrer Zuwegung abzuhalten. Zwar ist es ein zivilrechtliches Problem, aber es sind wohl auch Fehler von gemeindlicher Seite passiert (z. B. keine öffentliche Widmung der Straße). Es könnten Schadensersatzforderungen gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Eine Schadensersatzforderung liegt bereits vor. Um für die Zukunft Klarheit zu schaffen, wurde die Beschlussvorlage eingebracht.

 

Herr Prof. Dr. Vogel bemängelt, dass der Antrag der Fraktionen nicht dem Hauptausschuss zur Beratung vorgelegen hat. Wenn die Thematik juristisch aufgearbeitet werden soll, darf die Aufarbeitung nicht erst 2012 beginnen, sondern sollte bis in die Zeit der damaligen Bürgermeisterin Frau Grimnitz zurückverfolgt werden. Da die Gemeinde die Rechtsanwaltsberatungskosten und die Kosten möglicher Klagen tragen soll, ist ein Vorschlag zu erwarten, wie das Problem zu lösen ist.

 

Herr Gotham spricht sich auch für die Betrachtung der kompletten Zeit und nicht nur für die Aufarbeitung des Verkaufs 2012 aus. Die Kostenübernahme für mögliche Klagen sollte heute nicht beschlossen werden, sondern erst in einem zweiten Schritt, wenn die juristische Aufarbeitung erfolgt ist, beraten werden.

 

Herr Ibendorf schlägt vor, vor Beschlussfassung zunächst die Rechtsaufsicht den Fall prüfen zu lassen.

 

Der Bürgermeister informiert, dass sich bereits die Rechtsaufsicht des Landkreises, der Petitionsausschuss, der Bürgerbeauftragte und Rechtsanwälte der Sache angenommen hatten. Fakt ist, dass Schadensersatzklagen von der Gemeinde abgewendet werden müssen.

 

Frau Ortmann informiert, dass die Finanzierung über eine außerplanmäßige Ausgabe im Teilhaushalt Verwaltungssteuerung möglich wäre laut Aussage des Amtes.

 

Herr Dr. Hornickel legt klar, dass der Sachstand festgestellt werden muss. Die zahlreichen Stellungnahmen sind nicht übereinstimmend und zeigen keine gangbare Lösung auf. Auch die derzeitige Aufstellung eines B-Planes wird nicht hilfreich sein. Es wird ein Anwalt, der auf kommunales Grundstücksrecht spezialisiert ist, benötigt.  

 

Da Herr Prof. Dr. Vogel bezweifelt, dass ein spezialisierter Anwalt die Problematik lösen wird. Auch ist es nicht in Ordnung, dass der Hauptausschuss keine Kenntnis von dem Antrag der beiden Fraktionen hatte.

 

Herr Joachim spricht sich aus Kostengründen für die juristische Aufarbeitung ab 2012 aus.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, den Antrag der beiden Fraktionen zunächst im Hauptausschuss nochmal zu besprechen.

Der Vorschlag wird nicht angenommen, sondern die Abstimmung zum Beschlussvorschlag eingefordert.

 

Beschluss-Nr. 21-5/20

Die Gemeindevertretung beschließt die juristische Aufarbeitung über das Zustandekommen des Verkaufes des Straßengrundstückes Strandweg 10 bis 22 in 18107 Elmenhorst.

Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen