Sitzung: 11.06.2020 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: VO/OS/20-1051/2020
Der Bürgermeister ergänzt die Beschlussvorlage. Es ist einzufügen: 5 Veranstaltungen und Beteiligung der
Gemeinde an den Betriebskosten in Höhe von 40%
von 200 EUR je Veranstaltung (80 EUR je Veranstaltung)
Nach eingehender Beratung zu den durch den Bürgermeister vorgeschlagenen
Ergänzungen des Beschlussvorschlages wird festgehalten, dass die
Betriebskostenbeteiligung der Gemeinde von 400 EUR im Jahr geringfügig ist.
Herr Harbrecht hebt hervor, dass so ein großes Projekt wie der Umbau der
Pfarrscheune durch die Kirche nur gemeinsam getragen werden kann. Die Gemeinde
ist froh, dass die Pfarrscheune durch die Schule (Gemeinde als Schulträger)
genutzt werden kann.
Der Beschluss wird unter der Maßgabe, dass der Vertrag konkretisiert wird
(u.a. soll unter Punkt 10 vor dem Wort „Unterstützung“ personellen eingefügt werden.) gefasst. Der Bürgermeister wird dies
mit dem Amt und der Kirche gemeinsam umsetzen.
Beschluss Nr.
24-5/20
Die Gemeindevertretung
beschließt, eine Kooperationsvereinbarung mit der Evangelisch-Lutherischen
Kirchengemeinde Lichtenhagen Dorf über die Zusammenarbeit zwischen Grundschule
und Kirchengemeinde auf der Basis des vorliegenden Entwurfes (Anlage)
abzuschließen.
Der Vereinbarungsentwurf zur
schulisch-kirchlichen Kooperation ist als Grundlage zu nutzen, jedoch wie folgt
zu ergänzen bzw. anzupassen:
·
Richtige Benennung der Vertragspartner (Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
als Schulträger der Grundschule Lichtenhagen, vertreten durch den
Bürgermeister)
·
Festlegung zu einem jährlich abzustimmenden Rahmenplan zur Nutzung
(5 Veranstaltungen)
·
Kostenfreiheit für die Nutzung der Pfarrscheune bei gleichzeitiger
Beteiligung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen an den Betriebskosten der
Pfarrscheune in Höhe von 40% von 200 EUR je Veranstaltung (entspricht 80 EUR je
Veranstaltung)
·
Festlegung einer Laufzeit von zehn Jahren und ergänzend
Aushandlung von Verlängerungs- und Kündigungsregelungen
Der Bürgermeister
wird beauftragt, die entsprechenden Abstimmungen mit der Kirchengemeinde
vorzunehmen und die Vereinbarung abzuschließen.
Abstimmung:
14 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltung |
Der Beschluss wurde geändert gefasst.