TOP Ö 11: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Kirchengemeinde

Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Bürgermeister ergänzt die Beschlussvorlage. Es ist einzufügen: 5 Veranstaltungen und Beteiligung der Gemeinde an den Betriebskosten in Höhe von 40% von 200 EUR je Veranstaltung (80 EUR je Veranstaltung)    

 

Nach eingehender Beratung zu den durch den Bürgermeister vorgeschlagenen Ergänzungen des Beschlussvorschlages wird festgehalten, dass die Betriebskostenbeteiligung der Gemeinde von 400 EUR im Jahr geringfügig ist. Herr Harbrecht hebt hervor, dass so ein großes Projekt wie der Umbau der Pfarrscheune durch die Kirche nur gemeinsam getragen werden kann. Die Gemeinde ist froh, dass die Pfarrscheune durch die Schule (Gemeinde als Schulträger) genutzt werden kann.

 

Der Beschluss wird unter der Maßgabe, dass der Vertrag konkretisiert wird (u.a. soll unter Punkt 10 vor dem Wort „Unterstützung“ personellen eingefügt werden.) gefasst. Der Bürgermeister wird dies mit dem Amt und der Kirche gemeinsam umsetzen.    

 

Beschluss Nr. 24-5/20

Die Gemeindevertretung beschließt, eine Kooperationsvereinbarung mit der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Lichtenhagen Dorf über die Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Kirchengemeinde auf der Basis des vorliegenden Entwurfes (Anlage) abzuschließen.

Der Vereinbarungsentwurf zur schulisch-kirchlichen Kooperation ist als Grundlage zu nutzen, jedoch wie folgt zu ergänzen bzw. anzupassen:

·         Richtige Benennung der Vertragspartner (Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen als Schulträger der Grundschule Lichtenhagen, vertreten durch den Bürgermeister)

·         Festlegung zu einem jährlich abzustimmenden Rahmenplan zur Nutzung (5 Veranstaltungen)

·         Kostenfreiheit für die Nutzung der Pfarrscheune bei gleichzeitiger Beteiligung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen an den Betriebskosten der Pfarrscheune in Höhe von 40% von 200 EUR je Veranstaltung (entspricht 80 EUR je Veranstaltung)

·         Festlegung einer Laufzeit von zehn Jahren und ergänzend Aushandlung von Verlängerungs- und Kündigungsregelungen

Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Abstimmungen mit der Kirchengemeinde vorzunehmen und die Vereinbarung abzuschließen.

Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

Der Beschluss wurde geändert gefasst.