TOP Ö 2: Einwohnerfragestunde

Herr Stüpmann bekundet sein Unverständnis darüber, dass in der letzten Gemeindevertretersitzung vorgeschlagen wurde, mit dem Eigentümer zu sprechen, ob eine Möglichkeit besteht, das Tor zwischen „Hahnenkamp“ und „Erlenteich“, welches verschlossen ist, zu öffnen. Stattdessen erhält er ein ihn nicht zufriedenstellendes Schreiben der Verwaltung.

Der Bürgermeister erläutert den aktuellen Stand der Bearbeitung und verweist darauf, dass sich das Anliegen noch in der weiteren Prüfung befindet und in den Gemeindegremien behandelt wurde. Ein Gespräch mit dem Eigentümer wird nicht stattfinden.

 

Herr Giese hat kein Verständnis dafür, dass in der Einwohnerfragestunde keine Fragen zu Themen, die auf der Tagesordnung stehen, gestellt werden dürfen und dass Grundstücksfragen im geschlossenen Teil behandelt werden.

Herr Kutschke begründet dies mit der Kommunalverfassung (§§ 5, 17), der Hauptsatzung (§ 2, Abs.3 und § 3) und der Geschäftsordnung der Gemeinde.

Da sich Herr Giese mit den Ausführungen des Bürgermeisters nicht abfinden möchte, wünscht er eine schriftliche Begründung der Verwaltung.