TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Anschließend verpflichtet er Herrn Robert Heß auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten als Gemeindevertreter.

Es sind alle 13 Gemeindevertreter anwesend, die Beschlussfähigkeit ist gegeben.