TOP Ö 8: Übertragung der Durchführung der Truppmannausbildung an das Amt

Beschluss Nr. : 10-4/20

Die Gemeinde Stäbelow überträgt aus dem Bereich Brandschutz die Wahrnehmung der Aufgabe der Durchführung der Truppmannausbildung gemäß § 127 Abs. 4 KV M-V an das Amt Warnow-West.

 

 


Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag. Der Gemeindewehrführer, Herr Martin Degner, informiert über die Ausbildung und das abschließende

Prüfungsverfahren.

 

Herr Georg Degner erkundigt sich, ob die Aufwandsentschädigungen der Kameraden nach der Truppmannausbildung angepasst werden.

Das Amt wird beauftragt, eine Anpassung auf Amtsebene zu prüfen.

 

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen