TOP Ö 16: Bebauungsplan Nr. 5.4 Hahnenkamp-Erweiterung, 2. Änderung, Städtebaulicher Vertrag

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschluss Nr.: 21-3/20

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch abzuschließen. Der städtebauliche Vertrag regelt die Übernahme der Kosten, die der Gemeinde durch städtebauliche Maßnahmen entstehen, hier: Bebauungsplan Nr. 5.4, Hahnenkamp-Erweiterung, 2. Änderung.

 

 

 


Lt. § 11 Baugesetzbuch kann die Gemeinde städtebauliche Verträge schließen. Gegenstand dieser Verträge können insbesondere die Übernahme von Kosten sein, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind.

 

Herr Braun kritisiert, dass er über den Abschluss eines Vertrages entscheiden soll, bei dem der Vertragspartner nicht genannt ist. Der Bürgermeister gibt an, dass aus Datenschutzgründen der Name nicht angegeben ist, er aber im nicht öffentlichen Teil gern weitere Erläuterungen hierzu gibt.

Herr Braun nimmt dies zur Kenntnis, wünscht sich aber zukünftig als Gemeindevertreter vollständige Informationen. Für die Öffentlichkeit könnten solche Angaben ja dann unkenntlich gemacht werden.

 

Anschließend wird der Beschluss wie folgt gefasst:

 

 

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen