TOP Ö 1: Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

 

 


Der Bürgermeister eröffnet die 5. öffentliche/nicht öffentliche Gemeindevertretersitzung, begrüßt alle Anwesenden, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es sind alle 15 Gemeindevertreter anwesend.