TOP Ö 8: Übertragung der Durchführung der Truppmannausbildung an das Amt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 16-4/20

 

Die Gemeinde Pölchow überträgt aus dem Bereich Brandschutz die Wahrnehmung der Aufgabe der Durchführung der Truppmannausbildung gemäß § 127 Abs. 4 KV M-V an das Amt Warnow-West.

 


Die Verantwortung für die Bereitstellung eines bedarfsdeckenden Lehrgangsangebots im Brandschutz liegt bei den Gemeinden, den Landkreisen und dem Land. Dabei teilen sich die Träger die Aufgaben auf. So ist die Gemeinde zuständig für die standortbezogene Aus- und Fortbildung zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und für den Grundlehrgang Truppmann.

 

Die Truppmannausbildung im Amtsbereich Warnow-West zentral zu organisieren, hat den Vorteil, dass sich die Kameraden der amtsangehörigen Gemeinden besser kennenlernen und damit verbunden auch eine gute Zusammenarbeit erwachsen konnte.

Durch die Neufassung der FwLDAVO M-V besteht nun auch offiziell die Möglichkeit den Grundlehrgang „Truppmann“ auf Amtsebene durchzuführen (§ 8 Abs. 3 Nr. 1b FwLDAVO M-V). Die Leistungsüberprüfung verbleibt jedoch, wie gehabt zentral, beim Landkreis (§ 8 Abs. 3 Nr. 2a FwLDAVO M-V).

Auf Grund der nun vorhandenen rechtlichen Legalisierung sowie auch aus logistischen und ökonomischen Gründen, sollte die 18-jährig praktizierte Handhabung der Durchführung der Ausbildung zum Truppmann seitens der amtsangehörigen Gemeinden dem Amt gemäß § 127 Abs. 4 KV M-V übertragen werden.

 

Als Ausbildungsstätte eignen sich die Örtlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf, weil sich hier ausreichen Platz bietet, die erforderliche Schulungstechnik vorhanden und alle Fahrzeuge und Gerätschaften für die Ausbildung direkt vor Ort sind.

 

Die Finanzierung der erforderlichen Aufwendung erfolgt über die Amtsumlage (§ 146 KV M-V).

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen