TOP Ö 9: Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2015

Beschluss Nr.: 14-3/20

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 27.04.2020 fest.

Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von

640.042,10 EUR wird gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom

23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanzsumme per 31.12.2015                                                                                         18.824.512,20 EUR

Eigenkapital per 31.12.2015                                                                                       12.948.518,62 EUR

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2015 (Nr.37)                             640.042,10 EUR

Finanzmittelüberschuss/- Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2015 (Nr. 42)                                                                               -244.464,77 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist gegeben.

 

 


Herr Eschment, als stellvertretender Ausschussvorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2015 geprüft hat und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, so dass der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeindevertretung empfohlen hat, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2015 festzustellen.

 

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen