Sitzung: 18.06.2020 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: VO/FV/70-0828/2020
Beschluss Nr.:
14-3/20
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde
Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 27.04.2020 fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von
640.042,10 EUR wird
gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom
23. Juli 2019 auf
neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2015 18.824.512,20 EUR
Eigenkapital per
31.12.2015 12.948.518,62 EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2015 (Nr.37) 640.042,10 EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2015 (Nr. 42) -244.464,77 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019
ist gegeben.
Herr Eschment, als stellvertretender Ausschussvorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2015 geprüft hat und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, so dass der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeindevertretung empfohlen hat, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2015 festzustellen.
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |