TOP Ö 8: Übertragung der Durchführung der Truppmannausbildung an das Amt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 13-3/20

 

Die Gemeinde Lambrechtshagen überträgt aus dem Bereich Brandschutz die Wahrnehmung der Aufgabe der Durchführung der Truppmannausbildung gemäß § 127 Abs. 4 KV M-V an das Amt Warnow-West.

 

 


 

Herr Eschment erläutert, dass grundsätzlich die Gemeinden zuständig sind für die Aus- und Fortbildung der Kameraden und für den Grundlehrgang Truppmann.

 

Da die Lehrgangskosten für nur 1 oder 2 Kameraden für die einzelnen Gemeinden dann zu hoch wären, wurde die Ausbildung im Amtsbereich gebündelt.

 

Die Finanzierung der erforderlichen Aufwendung erfolgt über die Amtsumlage.

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen