Sitzung: 18.06.2020 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/OS/70-0831/2020
Beschluss Nr.:
13-3/20
Die Gemeinde Lambrechtshagen
überträgt aus dem Bereich Brandschutz die Wahrnehmung der Aufgabe der Durchführung
der Truppmannausbildung gemäß § 127 Abs. 4 KV M-V an das Amt Warnow-West.
Herr Eschment erläutert, dass grundsätzlich die Gemeinden zuständig sind für die Aus- und Fortbildung der Kameraden und für den Grundlehrgang Truppmann.
Da die Lehrgangskosten für nur 1 oder 2 Kameraden für die einzelnen Gemeinden dann zu hoch wären, wurde die Ausbildung im Amtsbereich gebündelt.
Die Finanzierung der erforderlichen Aufwendung erfolgt über die Amtsumlage.
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |