TOP Ö 7: Übertragung der Durchführung der Truppmannausbildung an das Amt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 23-6/20

Die Gemeinde Kritzmow überträgt aus dem Bereich Brandschutz die Wahrnehmung der Aufgabe der Durchführung der Truppmannausbildung gemäß § 127 Abs. 4 KV M-V an das Amt Warnow-West.

 

 


Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag.

Die Verantwortung für die Bereitstellung eines bedarfsdeckenden Lehrgangsangebots im Brandschutz liegt bei den Gemeinden, den Landkreisen und dem Land.

Dabei teilen sich die Träger die Aufgaben auf. So ist die Gemeinde zuständig für die standortbezogene Aus- und Fortbildung zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und für den Grundlehrgang Truppmann. Seit 2002 wird die Truppmannausbildung zentral in Papendorf im Amtsbereich Warnow-West durchgeführt.

Es besteht nun auch offiziell die Möglichkeit, den Grundlehrgang „Truppmann“ auf Amtsebene durchzuführen. Die Leistungsüberprüfung verbleibt jedoch zentral beim Landkreis Rostock.

Die Finanzierung der erforderlichen Aufwendung erfolgt über die Amtsumlage.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen