Sitzung: 26.05.2020 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/OS/60-1290/2020
Beschluss Nr.
: 23-6/20
Die Gemeinde Kritzmow überträgt aus dem Bereich Brandschutz
die Wahrnehmung der Aufgabe der Durchführung der Truppmannausbildung gemäß §
127 Abs. 4 KV M-V an das Amt Warnow-West.
Der Bürgermeister
begründet den Beschlussvorschlag.
Die Verantwortung für die Bereitstellung eines
bedarfsdeckenden Lehrgangsangebots im Brandschutz liegt bei den Gemeinden, den
Landkreisen und dem Land.
Dabei teilen sich die Träger die Aufgaben auf. So ist die
Gemeinde zuständig für die standortbezogene Aus- und Fortbildung zur
Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und für den Grundlehrgang Truppmann.
Seit 2002 wird die Truppmannausbildung zentral in Papendorf im Amtsbereich
Warnow-West durchgeführt.
Es besteht nun auch offiziell die Möglichkeit, den Grundlehrgang „Truppmann“ auf Amtsebene durchzuführen. Die Leistungsüberprüfung verbleibt jedoch zentral beim Landkreis Rostock.
Die Finanzierung der erforderlichen Aufwendung erfolgt über die Amtsumlage.
Die
Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
Abstimmung:
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |