TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Die Bürgermeisterin begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und stellt die ordnungsgemäße Zustellung der Einladungen fest. Die Beschlussfähigkeit ist damit gegeben.