TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Es sind alle 13 Gemeindevertreter anwesend, die Beschlussfähigkeit ist gegeben.

Herr Ahrens verweist darauf, dass die Sitzung unter strikter Beachtung des Infektionsschutzgesetzes stattfindet.