TOP Ö 8: Beschluss über die Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Es liegt allen Gemeindevertretern ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Neufassung von §7 der Hauptsatzung vor. Dieser Änderungsantrag wird neu gefasst: 

Herr Gotham schlägt im Namen seiner Fraktion vor, den §7 der Hauptsatzung aus der Beschlussfassung auf Grund der zu erwartenden sinkenden Steuereinnahmen

auszuklammern.

Herr Lange stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Da der auf der Tagesordnung stehende Antrag der Fraktionen Das Dorf und FDP/SPD der weiterführendere ist, muss zunächst über diesen abgestimmt werden.

Herr Dr. Hornickel stellt Unstimmigkeiten in der Anlage zur Beschlussfassung fest. Diese sind für die Beschlussfassung nicht relevant, da die Anlage nicht Bestandteil der Beschlussfassung ist, so Herr Lange.

 

Es erfolgt auf Antrag namentliche Abstimmung zum Beschlussvorschlag.

 

Beschluss-Nr. 16-4/20

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage vorliegende Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen.

Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss Nr. 12-2/19 vom 11.12.2019.

 

Nachname des Gemeindevertreters

Abstimmung

May

ja

E. Rosenkranz

ja

L. Rosenkranz

ja

Grimnitz

ja

Ortmann

ja

Ibendorf

nein

Meus

nein

Prof. Dr. Vogel

nein

Harbrecht

nein

Tietböhl

nein

Gotham

nein

Dr. Hornickel

ja

Lange

ja

Joachim

ja

Barten

ja

 

Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

 

 

Somit ist die Änderung der Hauptsatzung beschlossen.