TOP Ö 7: Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss Nr.: 21-5/20

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2015.

 


Der Bürgermeister hat sich aufgrund des § 24 Abs. 1 der KV-MV für befangen erklärt und hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.

 

Abstimmung Umlaufverfahren:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

 

 

Die Gemeindevertretung hat über folgende Beschlussvorlage abgestimmt:

 

 


Abstimmung Beschluss:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen