Sitzung: 07.04.2020 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: VO/FV/60-1259/2020
Beschluss Nr.:
21-5/20
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV
M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2015.
Der Bürgermeister hat sich aufgrund des § 24 Abs. 1 der KV-MV für befangen erklärt und hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Abstimmung
Umlaufverfahren:
14 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
Die Gemeindevertretung hat über folgende Beschlussvorlage abgestimmt:
Abstimmung
Beschluss:
14 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |