Sitzung: 14.05.2020 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 10, Enthaltungen: 3, Befangen: 1
Vorlage: VO/BV/20-1017/2020
Herr Harbrecht
erklärt sich befangen und rückt vom Tisch ab.
Der Bürgermeister
verliest den Beschlussvorschlag und fragt die Gemeindevertreter nach ihren
Meinungen dazu.
Herr Gotham stellt
die Notwenigkeit der Beschlussfassung in Frage und zitiert aus dem an die
Gemeindevertretung und den Bürgermeister gerichteten Brief eines ortsansässigen Unternehmers.
Unternehmer haben bereits investiert und die Gemeinde müsste mit
Schadensersatzforderungen rechnen. Es war von einem schlüssigen Handeln der
Gemeinde betreffs des Flächennutzungsplanes auszugehen.
Herr Meus sieht
auch im Verkauf eines Grundstückes durch die Gemeinde im Hinblick auf den zu
ändernden Flächennutzungsplan eine Zusage an den Investor, dass ein schlüssiges
Handeln der Gemeinde in Bezug auf den zu ändernden Flächennutzungsplan
anzunehmen war.
Die Möglichkeit
der Schadensersatzforderung wurde geprüft. Es kann keine
Schadensersatzforderung auf nicht geschlossene Verträge bzw. einen noch nicht
rechtskräftig geänderten Flächennutzungsplan begründet werden.
Beschluss-Nr. 18-4/20
1.
Die zum Entwurf
und zum 2. Entwurf der 1. Änderung des FNP 2004 abgegebenen Stellungnahmen
der Nachbargemeinden, der Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher
Belange wurden geprüft und gem. Anlage 1 berücksichtigt. Die
Abwägungsentscheidung vom 30.03.2017 gilt darüber hinaus fort. 2. |
Die 1. Änderung
des Flächennutzungsplans 2004 wird hiermit beschlossen (Anlage 2). Die zugehörige
Begründung wird gebilligt (Anlage 3). 3. |
Die 1. Änderung
des Flächennutzungsplans 2004 ist beim Landrat zur Genehmigung vorzulegen.
Die Erteilung der Genehmigung ist sodann ortsüblich bekannt zu machen. |
Herr Dr. Hornickel
beantragt im Namen seiner Fraktion FDP/SPD namentliche Abstimmung.
Nachname des Gemeindevertreters |
Abstimmung |
Joachim |
nein |
Lange |
nein |
Dr. Hornickel |
nein |
Gotham |
Enthaltung |
Tietböhl |
Enthaltung |
Prof. Dr. Vogel |
ja |
Meus |
nein |
Ibendorf |
Enthaltung |
Ortmann |
nein |
Grimnitz |
nein |
E. Rosenkranz |
nein |
L. Rosenkranz |
nein |
May |
nein |
Barten |
nein |
Abstimmung:
1 |
Ja-Stimmen |
10 |
Nein-Stimmen |
3 |
Enthaltungen |
Damit ist der Flächennutzungsplan
der Gemeinde von 2004 gültig.
Herr Prof. Vogel
merkt an, dass mit Kosten für einen neu aufzustellenden Flächennutzungsplan von
mindestens 60.000 EUR zu rechnen ist.
Der Bürgermeister
beendet den öffentlichen Teil.