TOP Ö 10: 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen, Abwägungs- und Festsetzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 10, Enthaltungen: 3, Befangen: 1

Herr Harbrecht erklärt sich befangen und rückt vom Tisch ab.

 

Der Bürgermeister verliest den Beschlussvorschlag und fragt die Gemeindevertreter nach ihren Meinungen dazu.

 

Herr Gotham stellt die Notwenigkeit der Beschlussfassung in Frage und zitiert aus dem an die Gemeindevertretung und den Bürgermeister gerichteten Brief eines          ortsansässigen Unternehmers. Unternehmer haben bereits investiert und die Gemeinde müsste mit Schadensersatzforderungen rechnen. Es war von einem schlüssigen Handeln der Gemeinde betreffs des Flächennutzungsplanes auszugehen.

Herr Meus sieht auch im Verkauf eines Grundstückes durch die Gemeinde im Hinblick auf den zu ändernden Flächennutzungsplan eine Zusage an den Investor, dass ein schlüssiges Handeln der Gemeinde in Bezug auf den zu ändernden Flächennutzungsplan anzunehmen war. 

 

Die Möglichkeit der Schadensersatzforderung wurde geprüft. Es kann keine Schadensersatzforderung auf nicht geschlossene Verträge bzw. einen noch nicht rechtskräftig geänderten Flächennutzungsplan begründet werden.

 

Beschluss-Nr. 18-4/20

1.   

Die zum Entwurf und zum 2. Entwurf der 1. Änderung des FNP 2004 abgegebenen Stellungnahmen der Nachbargemeinden, der Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und gem. Anlage 1 berücksichtigt.

Die Abwägungsentscheidung vom 30.03.2017 gilt darüber hinaus fort.

2.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 wird hiermit beschlossen (Anlage 2).

Die zugehörige Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

3.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 ist beim Landrat zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist sodann ortsüblich bekannt zu machen.

 

Herr Dr. Hornickel beantragt im Namen seiner Fraktion FDP/SPD namentliche Abstimmung.

 

Nachname des Gemeindevertreters

Abstimmung

Joachim

nein

Lange

nein

Dr. Hornickel

nein

Gotham

Enthaltung

Tietböhl

Enthaltung

Prof. Dr. Vogel

ja

Meus

nein

Ibendorf

Enthaltung

Ortmann

nein

Grimnitz

nein

E. Rosenkranz

nein

L. Rosenkranz

nein

May

nein

Barten

nein

 

Abstimmung:

1

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

Damit ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde von 2004 gültig.

 

Herr Prof. Vogel merkt an, dass mit Kosten für einen neu aufzustellenden Flächennutzungsplan von mindestens 60.000 EUR zu rechnen ist.

 

Der Bürgermeister beendet den öffentlichen Teil.