TOP Ö 12: Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung ab dem 01.02.2020 für die Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Lambrechtshagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 17-3/20

 

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.02.2020 für die Kindertageseinrichtung „Speelhus an de Rotbäk“ in Lambrechtshagen.

 

 


Auf der Tenne e.V. als Träger der Kindertagesstätte Kita „Speelhus an de Rotbäk“ in Lambrechtshagen hat einen Antrag auf neue Entgelte beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründet die Erforderlichkeit mit der Tarifsteigerung zum 01.02.2020. Die letzte Leistungsvereinbarung der Kita „Speelhus an de Rotbäk“ stammt vom 01.02.2012.

Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen. Die Leistungsvereinbarung setzt sich zusammen aus der Leistungsbeschreibung und den leistungsbezogenen Entgelten. Anbei erhalten Sie daher die zur Verhandlung eingereichte und die neu verhandelte Kostenkalkulation (Anlage 1 und 2). Der Landkreis Rostock hat diese geprüft und am 31.01.2020 die neue Leistungsvereinbarung für die Zeit ab 01.02.2020 mit dem Träger Auf der Tenne e.V. mit einer Laufzeit von 12 Monaten verhandelt.

 

Die Verhandlung wurde durch eine Mitarbeiterin des Amtes begleitet, im Ergebnis wird der Gemeinde die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.

 

Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung zu entscheiden.

 

Frau Runge moniert, dass zu viele Kinder auf zu wenige Gruppen aufgeteilt werden und dass die Erzieher somit die Verantwortung für zu viele Kinder tragen. Sie regt die Gemeindevertreter an, diesen Beschluss nicht zu fassen.

Es wird ihr erklärt, dass pro Gruppe ja mehrere Erzieher eingeteilt werden, was ja auch der Leistungsbeschreibung zu entnehmen ist. Außerdem liegen die Gruppenstärken nicht in der Verantwortung der Gemeinde.

 

Nach umfangreicher Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen