TOP Ö 9: Information über geltende Vorschriften zur Verschmutzung öffentlicher und privater Flächen durch Hundekot sowie zur Hundesteuer

 

 


Der Gemeindevertreter und Vorsitzende des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Pölchow Herr Sven Wilken bat um Aufnahme der Thematik als Tagesordnungspunkt.

 

Durch die Verwaltung erfolgt die Zuarbeit an die Gemeindevertretung in Form der Zurverfügungstellung der diesbezüglich geltenden Vorschriften.

 

Hinsichtlich der Hundekotbeseitigung wird auf die Verordnung des Amtes Warnow-West über das Führen von Hunden (HundeVO Warnow-West) vom 17.12.2012 verwiesen.

 

Für Fragen zur Hundesteuer gilt die Hundesteuersatzung der Gemeinde Pölchow vom 21.11.2000 (Inkrafttreten am 01.01.2001), zuletzt geändert durch die Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Pölchow vom 04.03.2010.

 

Nach eingehender Beratung zum Sachverhalt kommen die Gemeindevertreter zu der Entscheidung, über Aushänge in den Gemeindeschaukästen bzw. auf der Internetseite der Gemeinde auf die Thematik

 

- Pflicht zur Hundekotbeseitigung

- Leinenzwang und

- Androhung von Ordnungsmaßnahmen  

 

hinzuweisen und die Bürger zu sensibilisieren.

 

 

In diesem Zusammenhang verweist Frau Koeppe auf das Fehlen der Beschilderung zu Einwurfzeiten an den Altglas- und Kleidersammelbehältern und bittet um das Anbringen von entsprechenden Hinweisen.