Sitzung: 10.03.2020 Gemeindevertretung Pölchow
Vorlage: IV/OS/50-0495/2020
Der
Gemeindevertreter und Vorsitzende des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau,
Verkehr und Umwelt Pölchow Herr Sven Wilken bat um Aufnahme der Thematik als
Tagesordnungspunkt.
Durch die Verwaltung
erfolgt die Zuarbeit an die Gemeindevertretung in Form der Zurverfügungstellung
der diesbezüglich geltenden Vorschriften.
Hinsichtlich der
Hundekotbeseitigung wird auf die Verordnung des Amtes Warnow-West über das
Führen von Hunden (HundeVO Warnow-West) vom 17.12.2012 verwiesen.
Für Fragen zur
Hundesteuer gilt die Hundesteuersatzung der Gemeinde Pölchow vom 21.11.2000
(Inkrafttreten am 01.01.2001), zuletzt geändert durch die Zweite Satzung zur
Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Pölchow vom 04.03.2010.
Nach eingehender
Beratung zum Sachverhalt kommen die Gemeindevertreter zu der Entscheidung, über
Aushänge in den Gemeindeschaukästen bzw. auf der Internetseite der Gemeinde auf
die Thematik
- Pflicht zur
Hundekotbeseitigung
- Leinenzwang und
- Androhung von
Ordnungsmaßnahmen
hinzuweisen und die
Bürger zu sensibilisieren.
In diesem
Zusammenhang verweist Frau Koeppe auf das Fehlen der Beschilderung zu
Einwurfzeiten an den Altglas- und Kleidersammelbehältern und bittet um das
Anbringen von entsprechenden Hinweisen.