TOP Ö 1: Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 4. öffentliche/nicht öffentliche Gemeindevertretersitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es sind alle 15 Gemeindevertreter anwesend.