TOP Ö 2: Einwohnerfragestunde

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass nur in der Einwohnerfragestunde Fragen gestellt und Vorschläge oder Anregungen unterbreitet werden können. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen.

 

Es werden keine Fragen gestellt.