TOP Ö 1: Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit fest.

Alle 12 Ausschussmitglieder bzw. deren Vertreter sind anwesend, die Beschlussfähigkeit ist gegeben.