TOP Ö 12: Beschluss der Sechsten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 26-3/20

 

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage vorliegende Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf.

 

 


Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 26.09.2019 den Satzungsbeschluss für die 5. Änderung gefasst. Im Rahmen von Anzeigeverfahren für inhaltsgleiche Hauptsatzungsänderungen anderer Gemeinden des Amtes stellte die untere Rechtsaufsichtsbehörde fest, dass die Anpassung der Entscheidungskompetenzen des Bürgermeisters an das neue Vergaberecht rechtswidrig ist. Die Gemeindevertretung kann Entscheidungsrechte innerhalb bestimmter Wertgrenzen übertragen, aber nicht insgesamt (§ 22 Abs. 4 Nr. 3 der Kommunalverfassung). Dabei ist es unerheblich, dass bereits die Ausgangssatzung von 2011 das bisher so geregelt hat. Somit ist das Einziehen einer Wertgrenze erforderlich. Diese mit dem Erreichen der EU-Schwellenwerte zu setzen, stellt eine praktikable Lösung dar.

 

Die Entscheidung wurde in der Sitzung am 28.11.2019 zunächst zurückgestellt, so dass sich die Gemeindevertretung nunmehr erneut hiermit befassen soll.

 

 

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen