Sitzung: 27.02.2020 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/OS/30-0815/2020
Beschluss Nr.:
26-3/20
Die
Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage vorliegende Sechste Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf.
Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 26.09.2019
den Satzungsbeschluss für die 5. Änderung gefasst. Im Rahmen von
Anzeigeverfahren für inhaltsgleiche Hauptsatzungsänderungen anderer Gemeinden
des Amtes stellte die untere Rechtsaufsichtsbehörde fest, dass die Anpassung
der Entscheidungskompetenzen des Bürgermeisters an das neue Vergaberecht
rechtswidrig ist. Die Gemeindevertretung kann Entscheidungsrechte innerhalb
bestimmter Wertgrenzen übertragen, aber nicht insgesamt (§ 22 Abs. 4 Nr. 3 der
Kommunalverfassung). Dabei ist es unerheblich, dass bereits die Ausgangssatzung
von 2011 das bisher so geregelt hat. Somit ist das Einziehen einer Wertgrenze
erforderlich. Diese mit dem Erreichen
der EU-Schwellenwerte zu setzen, stellt eine praktikable Lösung dar.
Die Entscheidung wurde in der Sitzung am 28.11.2019 zunächst zurückgestellt, so dass sich die Gemeindevertretung nunmehr erneut hiermit befassen soll.
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |