TOP Ö 7.3: Förderprogramm für Alleen in M-V

 

 


Das Förderprogramm für Alleen beinhaltet keine Ersatzpflanzungen.

Nur neue öffentliche, gemeindliche Verkehrsflächen, Straßen und Wege, die nicht im

Bestand sind, sind förderfähig. Der Eigenanteil beträgt 20%.