TOP Ö 6.2: Gemeindeeigene Flächen

 

 


Der stellv. Bürgermeister Burghard May erläutert, dass dem Bürgermeister jeweils ein A4-

Plan beider Ortsteile ausgehändigt wurde, der keine verwendbare Auskunft zu Gemeinde

eigenen Flächen darstellt. Eine entsprechende verwendbare Übersicht ist als

Arbeitsgrundlage notwendig und soll vom Bürgermeister ggf. beim Katasteramt angefordert werden und an den AWT weitergeleitet werden. Es besteht ein Auskunftsanspruch, der vom Bürgermeister durchgesetzt werden muss.

Bezüglich der Umgehungsstraße sind keine weiteren konkreten Termine bekannt.

Es ist immer noch ein Rechtsstreit anhängig.