TOP Ö 13: Beschluss der Siebenten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 27-3/20

 

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage vorliegende Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf.

 

 


Es ist Absicht der Gemeinde, die Sitzungen des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales zukünftig öffentlich abzuhalten.

Die Gemeinde ist hierbei frei in ihrer Entscheidung, beratende Ausschüsse können nach § 36 Abs. 6 Satz 2 der Kommunalverfassung öffentlich stattfinden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass dieses eine Ausnahme vom Grundsatz darstellt. Beratende Ausschüsse sollen der Meinungsfindung innerhalb der Gemeinde dienen, ohne dass hierbei auf anwesende Zuhörer Rücksicht genommen werden muss. Für eine Einbindung von Einwohnern sind regelmäßige Einwohnerversammlungen das geeignete Mittel. Laut GLASER in der Schweriner Kommentierung der Kommunalverfassung M-V erhofft sich der Gesetzgeber von Einwohnerversammlungen eine kommunalpolitische Diskussion, ein stärkeres Problembewusstsein der Einwohner und letztlich eine verbesserte Entscheidungsfindung der gemeindlichen Organe. Ferner sind bei öffentlichen Sitzungen beratender Ausschüsse weitere Regularien zu beachten zur Anhörung Dritter, zum Verfahren zum Ausschluss der Öffentlichkeit und zur Bekanntmachung der Sitzung und der Beschlüsse.

 

Die Öffentlichkeit der Sitzung des Fachausschusses war ursprünglich Bestandteil der Beschlussvorlage der Sechsten Änderungssatzung. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.11.2019 festgelegt, dass über diesen Punkt gesondert beschlossen werden soll, so dass nunmehr die Siebente Änderungssatzung zur Entscheidung vorgelegt wird.

 


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen